Wolfgang Michal
Umbrüche & Entwicklungen

Setzen die Netzaktivisten die richtigen Prioritäten?

3. Juli 2017, 11:28

Bis zuletzt haben Netzaktivisten wie Markus Beckedahl versucht, die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mit schlauen Einwänden zu stoppen. Vergebens. Nun könnte eine kritische Analyse der Kampagne beginnen. Haben die Gegner des Gesetzes am eigentlichen Thema vorbeiargumentiert?

Das zentrale Argument gegen das NetzDG hob Markus Beckedahl, Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, am Tag vor der Abstimmung im Bundestag in der Süddeutschen Zeitung noch einmal hervor: Er beklagte, dass Facebook oder YouTube nun Inhalte, die vermutlich rechtswidrig sind, innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme löschen müssen, „sonst drohen hohe Geldstrafen“.

„Die sozialen Medien“, so Beckedahl, „werden in die Rolle von Richtern ihrer selbst gedrängt… Das Gesetz fokussiert auf das Löschen durch private Akteure.“

Lustigerweise schrieb Beckedahl diese Sätze in einem Medium, das seit über 70 Jahren genau so verfährt: Die Süddeutsche Zeitung ist eine „Richterin ihrer selbst“. Sie hält sich an die Gesetze, an ihre publizistischen Selbstverpflichtungen und an die von den Verlegern vorgegebene Blattlinie. Als „privatisierte Öffentlichkeit“ druckt sie nur das, was sie verantworten kann und will. Wenn ihr ein Leserbrief oder ein Artikel nicht gefällt, weil er ihrer Meinung nach „Fakenews“ enthält oder der Blattlinie widerspricht, dann wird das nicht veröffentlicht, sondern ‚gelöscht’ bzw. in den Papierkorb geworfen. Beckedahl würde diese Verfahrensweise vermutlich nicht – wie im Fall des NetzDG – als „Zensur“ brandmarken oder als „Overblocking von Inhalten“ kritisieren, nein, er würde das als Chefredakteur wohl ähnlich handhaben, jedenfalls habe ich noch keinen lautstarken Protest gegen diese Lösch-Praxis von ihm vernommen.

Es ist bei vielen Medien Usus, dass Redaktionen Beiträge ablehnen oder „vorschnell aussortieren“, um sich mögliche (oder auch nur eingebildete) Probleme vom Leib zu halten: Probleme mit zornigen Lesern, mit Personen, die sich falsch dargestellt sehen könnten, Probleme mit verärgerten Chefredakteuren oder wütenden Verlegern. Medien ‚löschen’ also „lieber zu viel als zu wenig“, und die Gründe dafür sind vielfältig und selten transparent. Die „privatisierte Rechtsdurchsetzung“ ist sozusagen üblich. Sie ist auch deshalb üblich, weil die „innere Pressefreiheit“ in Deutschland nie gesetzlich geregelt wurde. Ein von der SPD/FDP-Regierung 1974 eingebrachtes Presserechtsrahmengesetz, das den Redaktionen größere Unabhängigkeit von den Verlagen verschafft hätte, konnten die Zeitungsverleger durch massiven Druck verhindern. Das heißt, in unserer weitgehend „privatisierten Öffentlichkeit“ bestimmen die Eigentümer eines Mediums, welche Inhalte öffentlich werden und was besser unter Verschluss bleibt. Der Haupt-Eigentümer des Medienkonzerns Facebook heißt Mark Zuckerberg.

Meinungsbildende Plattformen

Nun behaupten viele Netzaktivisten, soziale Netzwerke seien keine Medien, sondern öffentliche Meinungs-Marktplätze, die von Privatleuten wie Mark Zuckerberg nur zur Verfügung gestellt würden. Es handle sich um rein technische Infrastrukturen mit ein paar AGBs für deren Nutzung.

Damit lügen sich die Netzaktivisten seit Jahren in die Tasche. Sie wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass sich die sozialen Netzwerke, die anfangs lediglich eine technische Infrastruktur für geschlossene Gruppen anboten, zu veritablen Medienkonzernen entwickelt haben. Diese nennen sich zwar weiterhin „soziale Netzwerke“ – aus Imagegründen und weil ihnen das Provider-Privileg viel Ärger vom Hals hält -, intern aber verfahren sie längst wie jede stinknormale Redaktion und jeder stinknormale Verlag: Sie binden ihre Mitarbeiter (= Content-Zulieferer = Nutzer) vertraglich an Regeln (Nutzungsrichtlinien, „Gemeinschafts-Standards“) sowie an gewisse Normen (= Blattlinie). Sie gewichten, sortieren und löschen per Hand oder mit Hilfe von Algorithmen. Algorithmen fallen nicht vom Himmel, sondern werden von Menschen nach den Vorgaben ihrer Chefs programmiert. Es sind „in Code eingebettete Meinungen“. Das heißt, soziale Netzwerke beeinflussen mittels redaktioneller Eingriffe die öffentliche Meinungsbildung. Beckedahl schreibt in der SZ:

„Künstliche Intelligenz und Algorithmen werden künftig stärker in die Inhalte-Moderation (!) integriert. Algorithmen regulieren dann unsere Meinungsfreiheit. Daraus ergeben sich wichtige Fragen: Wie können wir diese Algorithmen demokratisch nachvollziehbar kontrollieren?“

„Wir brauchen mehr gesellschaftliche Debatte darüber, wie wir mit meinungsbildenden Plattformen (!) umgehen können, die zu dominant für unseren gesellschaftlichen Diskurs geworden sind. Diese privatisierten Öffentlichkeiten definieren einseitig die Regeln unserer Kommunikation durch allgemeine Geschäftsbedingungen und technische Ausgestaltung.“

Der Netzaktivist Beckedahl sieht also die Veränderungen durchaus, aber er ist – wie viele andere – (noch) nicht bereit, die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Er will nicht wahrhaben, dass eine private „meinungsbildende Plattform“ nichts anderes ist als ein neuer Medienkonzern, der – wie Beckedahl richtig schreibt – Millionen kleiner „Sender“ unter einem gemeinsamen Dach versammelt.

Dieser Konzern gehört aber nicht den Millionen Kleinsendern, sondern vor allem den Großaktionären. Und die CEOs des Konzerns bestimmen, wo’s lang geht. Sie bestimmen, wer mitarbeiten, also Content zuliefern darf und wer nicht. Es gibt bislang kein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen Marktplatzstand bei Facebook, so wie es kein Recht auf den Abdruck eines Leserbriefs gibt. Ein Privatunternehmen ist eben ein Privatunternehmen ist ein Privatunternehmen.

Johnny Haeusler stellt die richtigen Fragen

Wollte man dies anders regeln, etwa dahingehend, dass Facebook kein privater, sondern ein öffentlich-rechtlicher Marktplatz sein sollte, müssten die Netzaktivisten, die sich derzeit in einer sehr „breiten Allianz für Meinungsfreiheit“ kuschelig eingerichtet haben, endlich den Mund aufmachen und über das wirkliche Problem reden. Dann müssten sie sagen: Ein soziales Netzwerk, das den „gesellschaftlichen Diskurs dominiert“ (wie Beckedahl zugibt), kann nur dann ein Telemedien-Privileg für sich in Anspruch nehmen, wenn es kein geheimniskrämerisches Privateigentum ist, sondern transparentes, demokratisch verfasstes, mitbestimmungspflichtiges Gemeineigentum, oder – wie es Spreeblick-Gründer Johnny Haeusler anlässlich der Diskussion um Twitter unnachahmlich ausdrückte: wenn wir es kaufen!

Statt aber die private Kontrolle riesiger sozialer Netzwerke vorrangig zu thematisieren, schlugen sich viele Netzaktivisten in der Debatte um das Maas-Gesetz (gemeinsam mit Facebook und den Verbandsvertretern von Bitkom) wie blöde für einen Multi-Milliardär in die Bresche und jammerten, es handle sich um „privatisierte Rechtsdurchsetzung“, wenn sich ein Medienkonzern seiner publizistischen Verantwortung stellt.

Genau an dieser Stelle hat der Netzaktivismus das Ziel verfehlt: Wer die „privatisierte Rechtsdurchsetzung“ zum eigentlichen Problem erklärt, der darf doch um Gottes Willen nicht gegen die Rechtsdurchsetzung polemisieren (wie viele unserer Netzaktivisten) – der muss die Privatisierung aufs Korn nehmen! Denn die Privatisierung hat das Rechtsdurchsetzungsproblem überhaupt erst geschaffen.

Statt darüber nachzudenken, ob eine private Medienholding, die zwei Milliarden Kleinsender unter ihrem Dach versammelt, wirklich so groß und so privat bleiben kann, arbeiteten sich die meisten Netzaktivisten an den unausgegorenen Paragraphen des NetzDG ab und stilisierten das Gesetz zum Totengräber der Meinungsfreiheit. Sie waren blind für die Prioritäten. Sie haben sich auf den Berliner Politikbetrieb und dessen Paragraphen-Output konzentriert, während das eigentliche Problem von ihnen wie eine lässliche Fußnote behandelt wurde. Die Argumentation der Netzaktivisten wäre stimmiger gewesen, wenn sie die Demokratisierung der sozialen Netzwerke ganz oben auf ihre Agenda gesetzt hätten.

Siehe dazu auch: Publizistische Sorgfaltspflicht statt Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowie die fünf Jahre alte CCC-Debatte mit dem Titel „Netzaktivisten! Ist das alles, was ihr drauf habt?“

Update 15.7.: Mit diesem schönen Interview hat netzpolitik.org auf die Kritik reagiert.

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2 Kommentare

  1. Man hätte sich ja auch konkret für Plattformneutralität aussprechen und entsprechende Konzepte entwickeln können. Denn FB und Co. sind eher Enabler für Kommunikation.

  2. I)
    Ob Facebook nun ein gewinnorientierter Konzern oder eine gemeinnützige Stiftung ist, ändert nichts daran, dass man bisher dort fast alles posten konnte, was man wollte.
    Ich betrachte soziale Medien eher als ein Novum, welches nicht mit klassischen Medien zu vergleichen ist:
    i) Aufgrund der hohen Anzahl der „Kleinsender“.
    ii) Aufgrund der geringen Schöpfungshöhe der durchschnittlichen Beiträge.
    iii) Aufgrund der Herkunft vieler Beiträge aus verschiedensten, ganz anderen gesellschaftlichen Gruppen als in den klassischen Medien
    iv) Weiterhin https://de.wikipedia.org/wiki/Social_Media#Social_Media_vs._klassische_Massenmedien

    Aus diesen Gründen konstituiert sich für mich aus der schieren Quantität eine neue Qualität, eine fünfte Säule der Demokratie, die das unverändert vorhandenen Meinungsbild der Bevölkerung bisher unmanipuliert sichtbar machte, und damit eine klarere Erkenntnis über die Meinung des Volkes für jedermann ermöglichte.
    Das NetzDG will diesen Fortschritt nun töten.

    II)
    Hate Speech aus dem Volk halte ich für ein Symptom verfehlter Politik und damit nicht für eine verwerfliche Handlung, sondern für ein demokratisches Alarmsignal, auf dessen Inhalt zu hören eine wichtige Aufgabe der Politik ist (wäre!). Der beste Weg, Hate Speech abzuschaffen, ist nämlich eine Politik für das Volk und nicht für Eliten zu machen.
    Das NetzDG ist für mich also auch in diesem Spiegel falsch, weil es das Symptom statt der Ursache bekämpft.

    III)
    Rauhe Sprache ist meines Erachtens für einen Teil des Volkes normal, d.h. Umgangsform. Ein Gesetz, welches über die bisherige Rechtsdurchsetzung der Strafbarkeit von richterlich festgestellten Tatbeständen wie Beleidigung, übler Nachrede, Volksverhetzung etc. durch den Justizvollzug hinausgeht, verletzt meines Erachtens den Gleichbehandlungsgrundsatz, da das NetzDG keine richterliche Feststellung erfordert, sondern geradezu Willkür in dieser neuen Medienqualität, dieser fünften Säule der Demokratie, fördert und damit die Teilhabe eines erheblichen Teils der Gesellschaft an der Bildung der öffentlichen Meinung zugunsten eines anderen Teils einschränkt.

    Das ist vielleicht etwas schwer zu verstehen, aber genau wie alle anderen Eigenschaften von Menschen unterliegt eben auch die Art zu denken und zu sprechen einer statistischen Verteilung, die, wenn dies in Zukunft einmal respektiert werden würde, meines Erachtens dazu führen würde, dass sich die große Masse der Menschen akzeptiert und verstanden fühlt, und sie aus dieser Grundhaltung heraus wesentlich weniger Aggressionen hegen würde.
    Die leistungsorientierte Bildsungssegregation in unserem Schulsystem, sowie die Durchdringung der klassischen Medien mit Leuten aus der erfolgreichen Bildungsschicht (meist politisch monokulturell), trägt meiner Meinung nach auch stark dazu bei, dass ein Sprach- und Verhaltensstil allgemein als normal und selbstverständlich vorausgesetzt wird, der bei Betrachtung der Gesamtbevölkerung nur in einem Teil tatsächlich vorhanden ist. Da aber die erfolgreiche Bildungsschicht eine (gewachsene) Hegemonie in den klassischen Medien besitzt, ist es folglich dort Konsens, dass der Sprach- und Verhaltensstil der ‚Unterschicht‘ – da z.B. als Hass missverstanden – diffamiert wird, und diese subjektive Darstellung wiederum hauptsächlich in der ‚Unterschicht‘ tatsächlich als Diffamierung benannt wird, was als selbsterfüllende Prophezeihung die Meinung der Hegemonen bestätigt.
    Auch aus dieser Sicht ist das NetzDG für mich falsch, da es hauptsächlich nützlich für den Erhalt der bestehenden Meinungshegemonie ist, indem es schlicht andere Diskussionskulturen unterdrückt.

    IV)
    Zusammenfassung:

    Das NetzDG
    – ist rückschrittlich in Bezug auf die Meinungsteilhabe
    – bekämpft das Symptom statt der Ursache
    – schützt nur die bestehende Meinungshegemonie und fördert Ungleichheit

    Daraus folgt für mich, dass diese Krücke schnellstens weg muss.
    Und Herr Maas ebenfalls.

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