Wolfgang Michal
Umbrüche & Entwicklungen

Wäre Edward Snowden in Deutschland wirklich sicher?

17. April 2014, 12:09

Die Wau Holland-Stiftung und die Journalisten-Organisation „Reporter ohne Grenzen“ wollen von der Bundeskanzlerin wissen, warum eine Befragung Edward Snowdens vor dem NSA-Untersuchungsausschuss mit der Auslieferung des Whistleblowers enden könnte.

Eine gute Frage! Irritiert hat die Fragesteller vor allem eine kolportierte Bemerkung des Vizekanzlers Sigmar Gabriel. Der soll am 31. März vor Berliner Schülern gesagt haben:

„Deutschland ist ein kleines Land, in dem der amerikanische Geheimdienst sehr genau weiß, wer hier was tut. Ich bin sicher, dass der Geheimdienst der USA versuchen würde, ihn unter seine Kontrolle zu bringen. Wer garantiert eigentlich, dass er hier sicher lebt?“

Das klingt, als vertrete der Vizekanzler nicht den ‚mächtigen’ EU-Staat Deutschland, sondern eine kleine abhängige Bananenrepublik im Hinterhof der USA. War es also bittere Ironie, die den Vizekanzler zu seiner Einschätzung bewog? Oder war es echte Sorge, nicht die volle Kontrolle im eigenen Land zu haben? Könnte Snowden von amerikanischen Diensten auf deutschem Boden gekidnappt, im Dagger-Komplex gefangen gesetzt und dann von Ramstein aus nach Amerika geflogen werden?

Es ist so verdammt schwer, souverän zu sein

Grob gesagt hätte die US-Regierung zwei Möglichkeiten, Snowden in Deutschland zu bekommen: 1. Sie verweist auf das Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA. 2. Sie beruft sich auf das NATO-Truppenstatut.

Zu 1.: Bereits im Sommer vergangenen Jahres wurde anlässlich der Asylfrage diskutiert, ob Deutschland Snowden im Falle einer Einreise an die USA ausliefern müsse – wegen des 2010 zwischen der EU und den USA unterzeichneten Auslieferungsabkommens. Die Frage wird von manchen Juristen und Diplomaten bejaht, ist aber letztlich eine rein politische Entscheidung.

Eine souveräne Regierung könnte nämlich einfach erklären, dass eine Auslieferung Snowdens gar nicht in Frage komme. Das nationale Interesse gebiete es vielmehr, die Aktivitäten eines fremden Geheimdienstes aufzuklären, insbesondere wenn es sich um illegitime Aktivitäten wie Wirtschaftsspionage, Total-Überwachung der Bevölkerung und ähnliche nicht unmittelbar der Terrorismusbekämpfung dienende Tätigkeiten handle. Die Interessen der Bundesbürger hätten also logischerweise Vorrang vor den Interessen einer ausländischen Regierung. Aber wie gesagt – so könnte nur eine souveräne Regierung argumentieren. Was aber, wenn die Souveränität der Regierung nicht existiert?

Zu 2.: Vermutlich könnte das US-Militär Snowden ganz offiziell verhaften lassen. Denn die in Deutschland residierenden Militärbehörden der Nato-Macht USA haben laut Nato-Truppenstatut von 1951 (Artikel VII) – einschließlich des Zusatzprotokolls (Artikel 19) – das Recht dazu. Die Militärbehörden müssten lediglich eine Gefahr für ihre in Deutschland stationierten Truppen konstatieren. Diese Gefahr ist nach Ansicht der Militärbehörden gegeben, da Snowden durch seine Enthüllungen und seine Anreise aus Moskau den US-Militärgeheimdienst und damit die Sicherheit der US-Truppen gefährdet (Hochverrat, Geheimnisverrat, Spionage). Als ziviler Mitarbeiter des Pentagon untersteht Snowden somit vorrangig der US-Militärgerichtsbarkeit. Die Bundesregierung würde sich in den Fall wohl nicht einmischen.

Eine Ladung Edward Snowdens vor den NSA-Untersuchungsausschuss würde daher die Gretchen-Frage nach der deutschen Souveränität aufwerfen.

Diese Problematik hat man vermutlich auch dem überraschend zurückgetretenen Ausschuss-Vorsitzenden Clemens Binninger nachdrücklich klargemacht.

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