Wolfgang Michal
Umbrüche & Entwicklungen

Das E-Book und das drohende Ende der Stadtbücherei

11. Mai 2014, 12:54

Öffentliche Leihbibliotheken stehen heute mit dem Buchrücken zur Wand. Kommerzielle Anbieter machen ihnen den Platz streitig. Und die Politiker verweigern den versprochenen Schutz.

Seit das E-Book als Geschäftsmodell (und nicht mehr als Fehlentwicklung) wahrgenommen wird, stehen die Verlage mit den öffentlichen Leihbüchereien auf Kriegsfuß. Die Verlage stellen ihre E-Books den Bibliotheken nämlich nur selten zur Verfügung, und wenn, dann verlangen sie hohe Lizenzgebühren (manchmal das Dreifache des analogen Buchpreises). Die Verlage erwarten außerdem, dass ein E-Book von den Bibliotheken genau so behandelt wird wie ein gebundenes Buch. Das heißt, sie wollen die Ausleihe von E-Books durch Bibliotheken auf – sagen wir – 26 Ausleihen pro Lizenz beschränkt wissen, und pochen darauf, dass jedes E-Book, das ausgeliehen ist, nicht zur gleichen Zeit von einem zweiten interessierten Nutzer ausgeliehen werden darf.

Diese restriktiven Maßnahmen erschweren den öffentlichen Leihbibliotheken den Erwerb und die Ausleihe von E-Books erheblich. Und deshalb gibt es einen harten Verteilungskonflikt, der mit dem Aus der öffentlichen Leihbibliotheken oder ihrer allmählichen Umwandlung in öffentliche Buch-Museen oder Bücher-Flohmärkte enden könnte.

Soziale Spaltung als Lösung?

Anders als gedruckte Bücher dürfen E-Books nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers (in der Regel des Verlags) von öffentlichen Leihbüchereien verliehen werden. Die Bibliotheken müssen für jeden Titel (bzw. für jeden Verlag) eine gesonderte Lizenzvereinbarung mit dem jeweiligen Rechteinhaber schließen.

Die Verlage können die Lizenz für den E-Book-Verleih verweigern – was viele auch tun, da sie eine Kannibalisierung ihrer digitalen Geschäftsmodelle durch die kostenlose Ausleihe befürchten. Um dennoch an neue E-Books zu kommen, verlangen die Bibliotheken seit geraumer Zeit eine Erweiterung der Schrankenregelungen im Urheberrecht. Sie fordern einen gesicherten freien Zugang für alle zu allen verfügbaren E-Books – auch ohne Zustimmung der Verlage. Die Büchereien argumentieren, es sei nun mal ihre vornehmste Aufgabe, für alle Bürger einen Zugang zu Information und Wissen bereit zu stellen und verweisen dazu auf Artikel 5 Grundgesetz. Dieser Artikel schließe „das Recht auf elektronisches Lesen“ selbstverständlich mit ein.

Die Bibliotheken wollen nicht länger für jedes E-Book bei den Verlagen betteln gehen – und sie wollen hinsichtlich der Ausleihbedingungen nicht länger absurde Restriktionen seitens der Verlage hinnehmen. Warum z.B. sollte ein E-Book Bibliotheken wesentlich teurer kommen als das gebundene Hardcover? Warum wird die Zahl der Ausleih-Vorgänge künstlich begrenzt? Warum soll ein E-Book nicht gleichzeitig an mehrere Bibliotheksbenutzer verliehen werden können?

Die Verlage argumentieren, E-Books würden sich heutzutage sowieso kaum noch als echter Download „verkaufen“ lassen; man müsse sie kommerziell vermieten, d.h. ausleihen. Dies entspreche der Mentalität der User, zu deutsch: Die Leser haben begriffen, dass ihr angeblicher Kauf gar kein Eigentum begründet. Die Nutzer wollten neue Bücher nur regelmäßig auf ihren Endgeräten zur Verfügung haben. Ein kommerzielles Verleihmodell im Stile eines digitalen Buchclubs könne aber mit der praktisch kostenlosen Leihe aus öffentlichen Bibliotheken (die für ein entliehenes Buch allenfalls 3 bis 4 Cent Bibliothekstantieme an Verwertungsgesellschaften abführen würden) nicht konkurrieren. Deshalb müsse man hier einen Modus Vivendi finden.

Am liebsten wäre den Buchverlegern folgende Lösung: Die öffentlichen Büchereien lassen sich künftig auf die Klientel der Schulkinder, Hartz IV-Empfänger, Migranten, Hausfrauen, Rentner und Niedriglöhner verpflichten, die Verlage könnten sich dann ganz auf das Leseinteresse der gebildeten Gutverdiener konzentrieren. Das würde letztlich beiden Seiten nützen: Die öffentlichen Büchereien bekämen preiswerte E-Book-Lizenzen für meist alte, ausgemusterte, nicht mehr nachgefragte Inhalte, und die kommerziellen E-Book-Verleiher könnten sich ganz den aktuellen und lukrativen Neuerscheinungen und gewissen Spezialmärkten (Fachbücher etc.) widmen.

In Amerika ist diese digital-soziale Spaltung der Gesellschaft schon weit gediehen. Die Zahl der öffentlichen Bibliotheken nimmt ab (sie war auch nie besonders groß), und neue kommerzielle Verleihmodelle treten an ihre Stelle. Auch „Flatrates“ spielen dabei eine zunehmende Rolle. Bei Oyster etwa kann man sich für monatlich knapp zehn Dollar unbegrenzt E-Books aus einem Sortiment von 100.000 Büchern ausleihen. Bei eReatah zahlt der Kunde zwischen 17 und 33 Dollar für monatlich zwei, drei oder vier Bücher-Nutzungslizenzen. Amazon bietet allen Prime-Kunden seit 2012 ein kostenloses Kindle-Buch pro Monat. Und Google scheint den Einstieg in den kommerziellen Mietmarkt gerade vorzubereiten.

In Deutschland existiert mit Skoobe eine Art „Bertelsmann-Buchclub“ in zeitgemäßer E-Book-Form. Mehrere Großverlage (u.a. Bertelsmann und Holtzbrinck) haben sich zusammengeschlossen und verleihen – entsprechend dem eReatah-Modell – für zehn bis 20 Euro im Monat drei oder fünf oder gar 15 E-Books.

Öffentliche Bibliotheken als Pflichtaufgabe

Diese Entwicklung könnte die öffentlichen Bibliotheken – wenn der Gesetzgeber nicht aufpasst – auf eine billige Reste-Verwertung für Arme reduzieren. Denn die Anschaffung überteuerter E-Books würden die kommunalen Stadtkämmerer wohl monieren. Der kanadische Science Fiction-Autor Cory Doctorow kritisiert schon heute, dass viele Bibliotheken gezwungen seien, überteuerte E-Books gleich im Dutzend zu kaufen, um sie – der Nachfrage entsprechend – ausleihen zu können. Zudem müssten die Bibliotheken in teure Software investieren, deren einzige ‚perverse’ Aufgabe es ist, die technischen Kopier-Möglichkeiten des Internets umständlich außer Kraft zu setzen. So würden Bibliotheken gezwungen, E-Books nach einer bestimmten Anzahl von Ausleihen zu löschen. „Das ist so, als ob man darauf besteht, dass Glühbirnen nur 0,15 Watt haben dürfen, weil eine vergleichbare Kerze auch nicht mehr schafft.“

Helfen könnte den öffentlichen Bibliotheken nur der Gesetzgeber. Aber nicht nur der Bundestag (indem er das Urheberrecht novelliert), auch die 16 deutschen Bundesländer könnten mehr für die Allgemein-Bildung tun. Denn schon seit vielen Jahren fordern die Bibliotheken eine gesetzliche Festschreibung ihres Bildungsauftrags. 2007 empfahl die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, die öffentlichen Bibliotheken als „Pflichtaufgabe“ der Städte, Gemeinden und Landkreise zu begreifen und entsprechend gesetzlich zu verankern. Der Deutsche Bibliotheksverband beschloss daraufhin einen Musterentwurf für ein Bibliotheksgesetz. Dort heißt es in Paragraf 2:

Die Städte, Gemeinden und Landkreise unterhalten Öffentliche Bibliotheken als Pflichtaufgabe. Sie sind nach Maßgabe für jedermann zugänglich. Mit ihren geordneten und erschlossenen Sammlungen gewährleisten sie in besonderer Weise das Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen… Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Grundversorgung.“

Aber die Landtage können sich bislang nicht dazu durchringen. Weder in Thüringen noch in Hessen (wo es bereits Bibliotheksgesetze gibt) hielten sich die Abgeordneten an die Empfehlungen der Enquete-Kommission. Die Länder und Kommunen betrachten ihre öffentlichen Bibliotheken lieber weiterhin als freiwillige Leistungen – abhängig von Konjunkturlage und politischer Gnade. Und weil das so ist, machen gerade in strukturschwachen Gebieten immer mehr Bibliotheken dicht.

So könnte das E-Book die soziale Spaltung noch beschleunigen.

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