Wolfgang Michal
Umbrüche & Entwicklungen

Wenn ihr ein Burkaverbot wollt, müsst ihr auch Geheimdienste verbieten!

8. Dezember 2014, 8:31

CDU-Vize Julia Klöckner fordert ein Verbot der Vollverschleierung. Eine gute Gelegenheit für eine Grundsatzdebatte über menschliches Zusammenleben. Denn mit dem jüngst ergangenen Burka-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnte man auch Geheimdienste verbieten.

Jahrelang arbeitete das Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung an sozial verträglichen Verfahren zur Identitätskontrolle. Denn das lästige und demütigende Abnehmen von Fingerabdrücken kostete die Mitarbeiter von Behörden und Sicherheitsdiensten viel Zeit und führte nicht selten zu zwischenmenschlichen Friktionen. Eine „kontaktfreie Identitätsprüfung“ würde beide Seiten – Überwacher wie Überwachte – aus einer unangenehmen Situation befreien. Also entwickelten die Techniker des Fraunhofer Instituts FACE, ein Software-Modul zur automatischen Gesichtserkennung: Erfasst eine Videokamera ein menschliches Antlitz, kann durch Abgleich mit Referenzbildern in einer Datenbank in Sekundenbruchteilen die Zugangsberechtigung dieser Person zu Dokumenten, Unternehmen, Flugzeugen oder fremden Ländern geprüft werden. Die Einzigartigkeit des menschlichen Gesichts – die „Anordnung seiner anatomischen Bestandteile“ – erlaubt es dem Programm, selbst größere Veränderungen der Person (durch Bart, Frisur, Gewicht oder Kleidung) zu „vernachlässigen“.

In Ländern wie Indien oder Argentinien ist die biometrische Gesichtserfassung der kompletten Bevölkerung bereits eingeleitet. In Deutschland werden erste Polizisten mit Schulterkameras ausgestattet, US-Casinos vermessen die Pokerfaces ihrer Gäste, der Finanzdienstleister Paypal experimentiert mit biometrischen Bezahlmodellen, in Rotterdam werden die Benutzer einer Bahnlinie versuchsweise mit einem Gesichtsscanner kontrolliert und in modernen Wohnanlagen in New York dient das Gesicht manchmal schon als Hausschlüssel.

Bald wird die Gesichtskontrolle neben dem Alter, dem Geschlecht und der Rasse auch die grundlegenden menschlichen Emotionen erkennen. So wird das Gesicht zur Eintrittskarte für die Welt. Und wie der Reisepass gehört es nicht etwa dem Inhaber, es gehört der ganzen Gesellschaft. Die Gesellschaft reklamiert ein Recht auf die freie Gesichtserkennung der anderen.

Das Verbergen des Gesichts widerspricht dem republikanischen Geist

Das jedenfalls legt ein Urteil nahe, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 1. Juli dieses Jahres in Straßburg gefällt hat. Analog wie digital könnte es eine spannende Debatte auslösen: Gehört das Gesicht eines Menschen ihm ganz allein oder gehört es auch denen, die sich ihm zuwenden wollen? Ist ein von den Mitmenschen identifizierbares Gesicht konstituierend für ein zivilisiertes Zusammenleben?

Das europäische Gericht hatte zu prüfen, ob das seit April 2011 in Frankreich geltende Verbot der Vollverschleierung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten ein entsprechendes Gesetz im Herbst 2010 gebilligt und der französische Verfassungsgerichtshof hatte dazu seinen Segen erteilt. Die Abgeordneten beider Kammern waren nahezu einhellig der Auffassung, dass eine Verschleierung des Gesichts – ob nun mit Burka, Strumpfmaske oder Kapuze – dem republikanischen Geist der Gleichheit und Brüderlichkeit widerspreche. Für einen Franzosen zähle ein erkennbares Gegenüber nun einmal zu den Grundanforderungen des menschlichen Zusammenlebens. Die Möglichkeit, mit anderen Menschen in Kontakt treten zu können, sei im Sinne eines etablierten Konsenses das unverzichtbare Element einer demokratischen Gesellschaft. Und diese Kontaktaufnahme erfolge im Wesentlichen über das Gesicht. Das menschliche Antlitz, so die Berliner Kulturwissenschaftlerin Sigrid Weigel, sei „das verdichtete Bild des Humanum“, das Medium des Ausdrucks, der Selbstdarstellung und der Kommunikation. „Und wie sehr wir dieses soziale Interface auch zu kontrollieren versuchen, so verrät es doch immer mehr über uns, als wir ahnen oder wünschen.“

Als die Belgier im Sommer 2011, kurz nach den Franzosen, ein ähnliches Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft setzten, begründete der Arzt und Fraktionsvorsitzende der wallonischen Liberalen, Daniel Bacquelaine, seine Verbots-Initiative mit dem Satz:

„Wir können nicht zulassen, dass manche das Recht für sich in Anspruch nehmen, andere anzuschauen, ohne selbst gesehen zu werden.“

Also, folgerten Europas Richter, ende das Recht auf Verhüllung dort, wo „die Begegnung im Zusammenleben“ massiv erschwert werde. Eine Verhüllung des Gesichts sei mit dem fundamentalen Erfordernis eines „vivre ensemble“, des harmonischen Zusammenlebens der Bürger, „nicht kompatibel“. Die „systematische Verhüllung des Gesichts“ widerspreche dabei nicht nur dem alten republikanischen „Ideal der Brüderlichkeit“, sondern unterschreite auch das Minimum an Zivilisiertheit, das für ein „vivre ensemble“ erforderlich ist. Der Europäische Gerichtshof billigte damit ausdrücklich das Recht des französischen Staates, den Schutz der Nicht-Verhüllten (!) ins Zentrum seiner Überlegungen zu rücken. Die Nicht-Verhüllten hätten Anspruch darauf, in einem „das Zusammenleben erleichternden Raum der Geselligkeit“ zu leben.

Mit dieser „schrägen“ Begründung, so der deutsche Verfassungsrechtler Max Steinbeis, „ist es das Individuum der Gesellschaft schuldig, sein Gesicht zu zeigen – das Gesicht als den Teil des Körpers, mit dem man sich identifiziert, mit dem man miteinander kommuniziert, über das wir alle miteinander zusammenhängen und ein gemeinsames Ganzes bilden. Das dürfen wir einander nicht entziehen. Das ist es gerade, was die Burka und den Niqab so gruselig macht, und zwar gerade für laizistische Republikaner in Frankreich und anderswo: die Wahrnehmung dieser verhüllten Frauen als radikal verschlossen, als Gestalten, die mit allen um sie herum, die nicht zu ihrer Familie gehören, nichts zu tun haben, nicht mit ihnen kommunizieren, nicht mit ihnen zusammenleben wollen… Aber erstens ist dieses Unbehagen noch lange kein Grund, diesen Frauen die Polizei auf den Hals zu hetzen. Und selbst wenn es einer wäre – die Art, wie die Richtermehrheit ihr Ergebnis konstruiert, finde ich mehr als schräg.“ So schräg, dass Max Steinbeis den Tatbestand der „Beschlagnahme“ eines Teils seines Körpers, ja sogar der „Vergewaltigung“ erfüllt sieht.

Was der Europäische Gerichtshof entschieden hat, ist zweifellos ein Akt jakobinischer Aufklärung: Er will das Gute, nämlich die Erleichterung des menschlichen Zusammenlebens, spielt aber damit zugleich den Gesichtserkennungs-Fanatikern in Polizeistuben, Geheimdiensten und Parteizentralen in die Hände. Nicht zufällig werden gerade diejenigen von den Geheimdiensten überwacht, die ihre Mails aufwändig verschlüsseln und Anonymisierungsnetzwerke wie Tor benutzen. Auch die Debatte, ob bei Kommentaren im Netz das eigene Gesicht gezeigt werden muss (in Form von Name und Adresse – wie es bei Leserbriefen in Zeitungen üblich ist), flammt wieder auf. Mit dem EGMR-Urteil im Rücken lässt sich eine Ablehnung anonymer Kommentare republikanisch begründen.

Der Geheimdienst als staatlicher Burka-Träger?

Und so gehen wir in der Tat einer schrägen Diskussion entgegen. Schräg, weil die Frontlinie zwischen den Gegnern und den Befürwortern des offenen Visiers quer zu den bekannten Lagern verläuft: Auf der einen Seite haben wir es mit sicherheitsorientierten ‚Aufklärern’ in Unternehmen und staatlichen Diensten zu tun, die am liebsten zu jeder Zeit alles über uns wissen wollen, um überall „das Beste“ für uns zu erreichen. Zu ihnen gesellen sich – oh Wunder – die überzeugten Anhänger der geistigen Aufklärung, die es Zivilcourage nennen oder als notwendig für eine gelingende Kommunikation erachten, das eigene Gesicht zu zeigen und für die eigene Meinung einzustehen, und deshalb darauf dringen, dass ihr Gegenüber genauso verfährt.

Auf der anderen Seite finden sich die bildungsbürgerlichen Skeptiker in den Hochschulen, Kirchen, Parteien und Redaktionsstuben, die gemeinsam mit den Burka-Trägerinnen, Tor-Netzwerkern, Autonomen, Whistleblowern und Internet-Trollen eine bunte Abwehr-Barrikade bilden.

Die Haltungen und Interessen der jeweils miteinander Verbündeten könnten gegensätzlicher nicht sein, und deshalb ist es gar nicht so leicht, in diesem Konflikt eine klare Position zu finden. Doch wer sich als Politikerin (wie Julia Klöckner), als Richter oder als Wähler gegen die Verhüllung des Gesichts ausspricht, müsste logischerweise auch einem Verbot von verdeckt arbeitenden Geheimdiensten das Wort reden, denn beide erschweren – laut Gericht – den offenen Austausch und zeigen „mangelnden Integrationswillen“. Sie behindern das Zusammenleben und den Kommunikationsfluss einer Gesellschaft. Sie rütteln an den Grundfesten des republikanischen Gemeinwesens. Auf Geheimdienste angewandt klingt der Satz des belgischen Liberalen Daniel Bacquelaine nämlich noch besser:

„Wir können nicht zulassen, dass manche das Recht für sich in Anspruch nehmen, andere anzuschauen, ohne selbst gesehen zu werden.“

Vielleicht hat die Bundesregierung deshalb die in Deutschland tätigen Spione aufgefordert, sich endlich zu erkennen zu geben.

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Umbrüche & Entwicklungen sagt Danke!

5 Kommentare

  1. Muss grinsen. Erinnerst du dich an unsere diversen Diskussionen über Pseudonyme und Anonymität? Du beschreibst den Spagat hier selbst.

  2. „Wir können nicht zulassen, dass manche das Recht für sich in Anspruch nehmen, andere anzuschauen, ohne selbst gesehen zu werden.“

    Je mehr Licht wir (selbstbestimmt, freiwillig, souverän) auf unsere eigenen Verhältnisse werfen, je weniger wir uns hinter Masken und Mauern verstecken, desto weniger besteht die Notwendigkeit „Geheimdienste“/ „Spitzel“ und „Spanner“ zu verbieten.

    Die Relevanz des Wissens unserer „Geheimdienste“ ergibt sich ja lediglich durch eine Informationsasymmetrie.

    Je mehr wir in unserer sozialen Kommunikation und Interaktion Asymmetrien abbauen und Mauern oder Masken fallen lassen, desto mehr entmachten wir unsere Spitzel und Spione. Je mehr Vertrauen, Sicherheit und Freizügigkeit wir in unseren Beziehungen und Kontakten schaffen, erlauben und zulassen, desto weniger Anreize oder Notwendigkeiten für Spionage und Bespitzelung ergeben sich für uns.

    Marshall McLuhan, „End of Secrecy“ (1974)
    https://www.youtube.com/watch?v=ijJ8nh7aGZI

  3. > „Wir können nicht zulassen, dass manche das Recht für sich in Anspruch nehmen, andere anzuschauen, ohne selbst gesehen zu werden.“

    Heißt das, es wird verboten, abends aus dem Fenster zu sehen, ohne das Licht angemacht zu haben? Dann schaut man nämlich Passanten an, ohne selbst gesehen zu werden.

  4. @vera Natürlich hab ich an unsere Diskussion gedacht. Es ist vertrackt. Die Richter haben wohl vergessen, die Machtverhältnisse zwischen Personen in ihrem Urteil zu berücksichtigen.

    @kristine: Da gibt es sicher noch andere lustige Beispiele (Telefonieren etwa). Aber es lohnt sich, die Begründung des Urteils (der Text ist unter ‚Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte‘ verlinkt) durchzulesen. Max Steinbeis hat im Sommer schon auf die (potentielle) Tragweite dieses Urteils hingewiesen und war enttäuscht, dass es kaum zur Kenntnis genommen wird.

    Ich finde, es ist ein Glücksfall für eine Auseinandersetzung, denn nur auf den ersten Blick sieht die Begründung „schräg“ aus.

  5. Das wiederum ist symptomatisch für die Entwicklung dieser Gesellschaft. Es scheint nur noch „Außenverhältnisse“ zu geben. Oh, wait … ,)

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