Wolfgang Michal
Umbrüche & Entwicklungen

Wem gehört das Geld der VG Wort?

24. April 2016, 18:03

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof ein klares Urteil zugunsten der Urheber gefällt. Sie müssen ihre schmalen Tantiemen nicht mehr mit den Verlagen teilen. Warum sollten sie auch?

Nehmen wir einmal an, die Mieter eines Landes würden eine Verwertungsgesellschaft gründen. Aufgabe dieser Gesellschaft wäre es, alle Möbelstücke, die von Mietern bei ihrem Auszug zurückgelassen werden, weiter zu verwerten. Der Erlös aus dieser Verwertung flösse in einen gemeinsamen Topf und würde – je nachdem, welche Möbelstücke die Mieter an ihre Verwertungsgesellschaft gemeldet haben – anteilsmäßig ausgeschüttet. Eine praktische Sache für Mieter. Und zwar nur für Mieter! Es sind ja auch deren Möbel.

Nehmen wir weiter an, die Funktionäre dieser Möbel-Verwertungsgesellschaft würden sich über die ureigenen Interessen der Mieter hinwegsetzen und pauschal die Hälfte des Möbel-Erlöses an Vermieter und Hausbesitzer ausschütten. Sie würden ihr Tun damit begründen, dass die Mieter ja niemals Erlöse aus ihren Möbeln erzielen könnten, wenn die Vermieter ihnen nicht vorher die Wohnungen per Mietvertrag zur Verfügung gestellt hätten. Ohne Wohnungen keine Möbel, ohne Möbel keine Erlöse, ohne Erlöse keine Ausschüttung. Also kriegen die Vermieter die Hälfte der Einnahmen.

Diese seltsame, aber plausibel klingende Begründungskette würden die Mieter vermutlich Schulter zuckend akzeptieren – bis ein oberschlauer Mieter auf die Idee käme, gegen die völlig willkürliche Aufteilung der Möbelerlöse zu klagen. Dieser oberschlaue Mieter brächte das jahrelang unbeanstandet praktizierte, aber seinen Interessen schadende Geldverteilungs-Modell mit ziemlicher Sicherheit zum Einsturz.

Die Sturheit der Funktionärs-Juristen

Exakt so wie am Beispiel der Möbel-Zweitverwertung geschildert verlief die reale Auseinandersetzung um die Verwertungsgesellschaft Wort. Am vergangenen Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach jahrelangem Rechtsstreit, dass die pauschale Überweisung der Hälfte der Erlöse an die Verlage rechtswidrig sei.

„Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche auszukehren…“ (Aus der Pressemitteilung des BGH zum Urteil)

Die Inhaber der Rechte – das sind in der Regel die Autoren.

„Allein der Umstand, dass die verlegerische Leistung es der Beklagten (also der Verwertungsgesellschaft Wort) erst ermöglicht, Einnahmen aus der Verwertung der verlegten Werke der Autoren zu erzielen, rechtfertigt es nicht, einen Teil dieser Einnahmen den Verlegern auszuzahlen.“

Nun hätte man sich den Prozess und das Urteil des BGH wirklich sparen können, wenn die Beteiligten vorher ihren Verstand benutzt hätten. Im Urheberrecht steht nämlich ausdrücklich, was der BGH den Prozessbeteiligten jetzt noch einmal in aller Klarheit auseinandersetzte. Warum, so könnte man fragen, war das Offensichtliche den Funktionären der Verwertungsgesellschaft (darunter sicherlich auch exzellente Juristen) so schwer zu vermitteln?

Der Hauptgrund ist wohl, dass selbst die Gewerkschaftsvertreter, die eigentlich ihre Mitglieder (die Urheber) mit ganzer Kraft vertreten sollten, die rechtswidrige Verteilungspraxis der VG Wort jahrelang gedeckt, gerechtfertigt und mit Klauen und Zähnen verteidigt haben.

Partnerschaft contra Interessenvertretung

Natürlich ist es für jede Autorin und jeden Autor sofort einsichtig, dass es ohne einen Verlag, der ein Werk verlegt, auch keine Zweitverwertungsmöglichkeiten geben kann. Im Copy-Shop kann eine Buchseite nur dann kopiert (und per Geräteabgabe pauschal vergütet) werden, wenn ein Verleger das Buch vorher verlegt hat. Aber diese banale Logik trifft eigentlich auf fast alles in der Welt zu. Ohne Vermieter (und deren Investitionen) gäbe es keine Wohnungen, in denen Mieter ihre Möbel für eine Zweitverwertung zurücklassen könnten. Ohne die Sonne gäbe es kein Leben auf der Erde. So einleuchtend diese Kausalketten-Beispiele auch immer sein mögen, so überzeugend sie uns mitteilen, dass wir letztlich alle in einem Boot sitzen – es handelt sich um ein Argumentationsmuster, das den Wesenskern der Interessenvertretung verkennt und immer noch einem Bild von Sozialpartnerschaft verhaftet ist, das in den fünfziger und sechziger Jahren aktuell gewesen sein mag. Oder schütten die Gewerkschaften neuerdings die Hälfte ihrer Einnahmen an die Arbeitgeber aus, weil es ohne deren Investitionen in Fabriken und Läden auch keine Arbeitnehmer gäbe?

In der Auseinandersetzung um die Ausschüttungspraxis der VG Wort wurden und werden die beiden Bilder gern durcheinander geworfen: hier die enge partnerschaftliche Beziehung zwischen Autor und Verlag (die es durchaus gibt), dort die konsequente Interessenvertretung mittels organisierter Berufsgruppen. Auf Seiten der VG Wort, die mit ihren heute über 400.000 registrierten Autoren sicherlich mehr Interessenvertretung der Autoren als Sozialpartnerschafts-Vermittler sein muss, wurde viel zu lange so getan, als mache die „besondere Beziehung“ zwischen Autor und Verlag die Interessenvertretung der Autoren vollkommen überflüssig. Und das in einer Zeit, in der Autoren aufgrund sinkender Verlags-Honorare stärker auf die VG Wort-Tantiemen angewiesen sind.

Wenn verdienstvolle Verleger nun verschreckt aus allen Wolken fallen, weil sie Gelder auf falscher Grundlage erhalten haben, ist das nicht den Autoren (oder den Richtern des BGH) anzulasten, sondern jenen Funktionären, die bis zuletzt stur darauf setzten, dass die Klage gegen die VG Wort keinen Erfolg haben würde.

Und noch etwas: Wohin die jetzt so lauthals beschworene „Partnerschaft“ zwischen Autoren und Verlagen im umgekehrten Falle führt, kann man an der Entwicklung des Leistungsschutzrechts gut studieren. Da haben sich die Verleger sehr schnell von ihrer ursprünglichen Idee verabschiedet, die Hälfte der zu erwartenden Tantiemen an die Autoren auszuschütten. Von der einst geplanten gemeinsamen Verwertungsgesellschaft ist längst nicht mehr die Rede. Obwohl es – logischerweise – ohne Autoren auch keine Verlagsleistungen geben kann, die unter den Schutz des Urheberrechts fallen.

Siehe dazu auch: „Wer vertritt die Autoren? Der aufschlussreiche Streit um das Geld der VG Wort“ (2012)

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14 Kommentare

  1. Ich frage mich zweierlei:

    Zum einen ob die Analogie Mietverhältnis zutrifft: Der Vermieter bietet qua Besitz eine „Leistung“. Mieter erbringen hingegen keine Leistung. Sie zahlen vielmehr Miete für die Räume, die sie bewohnen, und machen beim Auszug Schönheitsreperaturen. Wird ein Buch veröffentlicht, erbringen hingegen Autoren _und_ Verlage (im besten Fall) Leistungen, die dem Produkt – also dem Buch und der Autorin – zu gute kommen. Das scheint mir aber ein wesentlicher Unterschied zu Deinem Vergleich.

    Zum anderen: Wegen dieser geteilten Leistung erhalten die Autoren und die Verlage jeweils einen vertraglich festgelegten Anteil an den Erträgen. Warum sollte diese finanzielle Anerkennung mit Blick auf die VG Wort nun wegfallen? Schließlich verlieren sowohl die Autorin als auch der Verlag an Einnahmen, wenn das Werk bspw. kopiert statt gekauft wird.

    Bleibt die Frage: Wenn die Entscheidung des BGH besonders kleinere Verlage in ihrer Existenz bedroht, wie sieht dann der salomonische Ausweg aus?

  2. @Daniel Die Analogie stimmt schon. Auch Verlage erbringen Leistungen. Aber die Inhaber der Urheberrechte sind nun mal die Urheber. Und diesen steht laut Gesetz das Geld der VG Wort zu. Das ist klar geregelt. (Für Leistungen gibt es verwandte Schutzrechte, nämlich Leistungsschutzrechte).

    Dass die Praxis der VG Wort das Urhebergesetz jahrelang ignorierte, wurde von den Autoren hingenommen, vielleicht, weil die Sozialpartnerschaftsidee zur Zeit der Gründung der VG Wort noch sehr präsent war. Und Autoren von ihren Honoraren leben konnten. Heute, in Zeiten der Globalisierung, des verschärften Konkurrenzkampfes und der schrumpfenden Honorare, ist davon nicht mehr viel übrig. Es war also nur eine Frage der Zeit, bis die Autoren, die mit dem Rücken zur Wand stehen, ihre gesetzlich verankerten Ansprüche anmelden würden. Siehe urheberpauschale.de

    Dass jetzt „kleine Verlage“ in Schwierigkeiten kommen, kann man den „kleinen Autoren“ schwerlich vorwerfen. Kompensieren ließen sich die Verluste vielleicht, indem die großen Verlage einen großzügigen Fördertopf einrichten, aus dem die kleinen Verlage ihre fälligen Rückzahlungen finanzieren können.

  3. Ich bin Jurist und verlagsveröffentlichter Belletristikautor. habe auch größte Schwierigekeiten mit der Mieteranalogie. Es mag ja sein, dass das BGH-Urteil aufgrund der Gesetzeslage die einzige Möglichkeit der Entscheidung war. Mit anderen Worten: Das Urteil mag juristisch korrekt sein. Rechtsethisch sieht das m.E. anders aus. Unabhängig von dem, was im Gesetz steht, fließt die Kopierpauschale nicht auf Grundlage der von Autoren produzierten Rohtexte, sondern in Bezug auf das Gemeinschaftsprodukt Buch, das von Autoren und Verlagen gemeinsam zur Produktreife geführt wird. Moralisch steht den Verlagen daher durchaus ein Anteil zu. Dass das Gesetz das nicht berücksichtigt ist m.E. ein juristischer Webfehler desselben. Mir scheint, dass das Recht hier eben auf der typisch deutschen Sichtweise des Autors als alleinschaffendem „Kraftgenie“ im Sinne der Romantik beruht. Goethe lässt grüßen. Aber das ist eine unsinnige Fiktion, dazumal in Zeiten von marktwirtschaftlicher Arbeitsteilung. Recht ist eben nicht immer auch gerecht.

  4. @Thomas Elbel: Wenn man sich ans geltende Urheberrecht hält, stimmt die Analogie. Und Sie sagen ja, dass die Richter juristisch korrekt geurteilt haben.

    Dass Sie das Gesetz und seinen „Webfehler“ ändern möchten, ist eine ganz andere Baustelle.

  5. Nein, die Analogie stimmt nicht, weil Vermieter an der Herstellung derMöbel ihrer Mieter ganz offensichtlich nicht beteiligt sind.
    Und journalistisch das Urteil nur auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz hin zu beurteilen, greift zu kurz, weil es eben das etwas komplexer liegende Problem der gerechten Verteilung einer derivativen Erlösform außer Acht lässt. Allerorten wird jetzt so getönt, als ob die Verleger jahrelang offensichtlichen Betrug an den Autoren begangen hätten, dabei haben die Repräsentanten der Letzteren der Praxis in den Gremien der VG Wort immer wieder zugestimmt.
    Freuen tun sich jetzt allein die zur Zahlung der Pauschale Verpflichteten, wie z.B. der BitKom, der sogleich zum Angriff auf die Pauschale an sich blasen lässt.

  6. 1. Der Urheber ist der Urheber, auch wenn das für Sie romantisch klingt.

    2. „Allerorten wird jetzt getönt“ klagen Sie. Das stimmt nicht. Bisher kommt in den Zeitungen nur Ihr Standpunkt zum Zuge.

    3. Ich schlage vor, dass Sie aus ethischen Gründen künftig die Hälfte Ihrer Tantiemen an Ihren Verlag überweisen.

  7. ad. 1.: Gelten Tautologien jetzt schon als Argument? Sie machen es sich da sehr einfach. Ein Verlagslektor berichtete mir einmal, dass er zum allerletzten Abgabetermin von dem völlig desolaten Autor nur einige unzusammenhängende Textklumpen bekam. Da das Werk bereits im Katalog stand, blieb ihm nichts anderes übrig, als das Buch selbst fertigzuschreiben. Natürlich stand am Ende trotzdem nur der Name des Autors drauf. Sicher erbringt der Autor in aller Regel die kreative Hauptleistung, aber der Verlag steuert je nach individuellem Werk diverse kreative Eigenleistungen in Form von Lektorat, Umschlaggestaltung, eventuell Übersetzung etc. bei. Erst alle diese Leistungen ergeben das Gesamtprodukt Buch.
    Romantisch sollte nicht das Sentiment bezeichnen, sondern eher die Ära, aus der die typisch deutsche Vorstellung vom Autoren als kreativen Einzelkämpfer stammt.

    ad 2.: Das kommt sehr drauf an, welche Zeitungen man liest. Das „Netzmilieu“ von Ilja Braun bis Leonhard Dobusch und Konsorten zerreißt sich jedenfalls mal wieder massiv das Maul über die ach so böse Contentmafia. Und jemand wie Ilja Braun berät immerhin die grünen Kreativenpolitikerin Tabea Rößner. Da ist dann auch wieder egal, was in der Süddeutschen steht.

    ad 3.: Das muss ich gar nicht. Mein Verlag war schlau genug, sich seinen Anteil an der VG Wort Tantieme vertraglich von mir abtreten zu lassen. Ich gönne sie ihm gerne. Das sind sowieso regelmäßig nur ein paar lausige Pennunzen. Aber der meist an der Konkursgrenze rumkrebsende Verlagsmittelstand rechnet halt damit und nicht alle waren so klug wie die Justiziare der Großen. Ökonomisch ist das Urteil daher eine Mittelstandsbereinigungsmaßnahme. Das kann auch die Autoren nicht freuen.

    Wie schon auf Twitter bemerkt: Selbst dem BGH scheint bei dem Ergebnis unwohl, wenn er im Pressetext auf die Möglichkeit eines Leistungsschutzrechts hinweist. Ob das allerdings eine opportune Lösung wäre steht, angesichts der unfundierten Allergie, den das Netzmilieu gegen diesen Begriff im Zusammenhang mit Verlagen entwickelt hat, dahin. Wie gesagt: Recht ist nicht immer Gerechtigkeit.

  8. @ Wolfgang Michal

    „Dass die Praxis der VG Wort das Urhebergesetz jahrelang ignorierte, wurde von den Autoren hingenommen, vielleicht, weil die Sozialpartnerschaftsidee zur Zeit der Gründung der VG Wort noch sehr präsent war. Und Autoren von ihren Honoraren leben konnten.“

    Ich denke, dass die Gründe andere sind. Die Verteilungspraxis ist ja bei Belletristik 70% (Autoren)/30% Publikumsverlage. Im Wissenschaftsbereich und in der Fachliteratur (das ist zusammen ein Bereich) ist es 50%/50%. Aus dem Geschäftsbericht der VGWort kann ich nicht so wirklich herauslesen, um wie viel Geld es konkret in den beiden Bereichen geht.

    Wahrscheinlich wird man keine exakten Zahlen haben, aber ein Beispiele:

    Verlage, die sich auf das Veröffentlichen von Dissertationen konzentrieren. Wie viele Dissertationen wird ein Mensch so in seinem Leben veröffentlichen?

    Fachbücher: Warum entscheidet man sich ein Fachbuch zu schreiben? Idealismus, man will den eigenen Namen auf einem Buchcover sehen (das meine ich keineswegs despektierlich), aus Reputationsgründen. Dann hat man viel Arbeit reingesteckt und zwar in der Freizeit. Fachbücher entstehen sicher doch immer in der Freizeit. Der Aspekt „davon leben können“ fällt in diesem Bereich fast vollkommen raus, denn man kann schon quasi sagen: Wenn man 1250 Exemplare eines Fachbuchs verkauft hat, dann ist das schon ein Bestseller.

    Wenn man nun sowieso nur ein Buch schreibt (z.B. die Dissertation, oder ein Fachbuch), dann nimmt man die bisherige Verteilungspraxis mehr oder weniger zähneknirschend hin, aber nicht wegen der Sozialpartnerschaftsidee, sondern weil sich wegen des eines Buchs der ganze Protestaufwand, Klageaufwand usw. gar nicht lohnt.

  9. Ich bin übrigens durchaus dafür, dass Verlage etwas bekommen sollten. Nur – und ich denke jetzt nur an den Bereich „Wissenschaft und Fachliteratur“ eben nicht 50%. Ich stelle mir eher ein Verhältnis von 70%/30% mit Staffelung vor: Weniger als 30% für den Verlag, wenn es einen Druckkostenzuschuss von der DFG oder der VGWort gab und nichts, wenn der Autor selber bezahlen musste. In dieser Konstellation sollte das Geld dann ausschließlich der Autor erhalten. Und: Je weniger der Verlag dem Autor zahlt, desto weniger Geld sollte in einem Staffelmodell der Verlag von einer VG Wort erhalten.

  10. Im Jahre 1999 wurde mein Werk „Lexikon der chemischen Elemente“ beim Hirzel Verlag Stuttgart veröffentlicht. Das Werk an dem ich sechs Jahre gearbeitet habe umfasst 850 Seiten.
    Als Erstautor hatte ich keine Ahnung von der Möglichkeit von Vergütungen durch die VG Wort und wurde auch vom Verlag nicht darauf hingewiesen, so dass ich mein Werk bei VG Wort nicht angemeldet habe.
    Frage: Ist es richtig, dass Verlage beim Anmelden eines Buches nicht auch den Autor gleich mit anmelden und, dass dem Autor bei nicht Anmeldung die Vergütung
    versagt bleibt? Schließlich standen dem Autor, mindestens bis vor dem BGH Urteil
    50 % der Vergütung zu. Wo ist das Geld geblieben, und kann man das noch nachfordern?
    Auch andere Verlage haben mich im Unwissen gelassen, nur durch Zufall habe ich von einem Freund von der VG Wort erfahren und meine weiteren Bücher noch rechtzeitig angemeldet.

  11. @ Harry H. Binder: Wer keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen hat, kann leider auch keine Tantiemen von der VG Wort erhalten.

  12. Es ist mir klar, dass ohne Anmeldung keine Tantiemen ausgezahlt werden können.
    Allerdings wissen die meisten Autoren nichts von der Existenz der VG Wort und können sich daher auch nicht anmelden. Andererseits wird das veröffentlichte Buch vom Verlag angemeldet und damit indirekt auch der Autor. Eine eigene Anmeldung des Autors ist daher rechtlich nicht nötig.
    Wenn die VG Wort schon Zahlungen von Bibliotheken usw.für ein Buch erhält, dann gehört das Geld nicht der VG Wort sondern (abzüglich der Verwaltungskosten) dem Autor, ob der sich nun selbst angemeldet hat oder nicht.
    Die VG Wort scheint eine Gesellschaft zu sein, der es nur um den eigenen Profit auf Kosten der Autoren geht, sonst würde die Gesellschaft nicht so versteckt agieren.
    Das Verlage ihre Autoren nicht informieren und nicht anmelden scheint sich ja auch zu deren Gunsten auszuwirken.
    Ich bein kein professioneller Schriftsteller, sondern habe mein ganzes Leben in der Industrie, Forschung und Bildung gearbeitet. Am Ende meiner Karriere wollte ich mein Wissen an junge Menschen weitergeben. Leider habe ich mit vielen Verlagen schlechte Erfahrungen gemacht.

  13. Um nur die schlimmsten Fehlannahmen aus Text und Kommentaren richtig zu stellen:
    1. Die VG Wort ist eine Non-Profit-Organisation.
    2. Sie agiert nicht im Verborgenen, außerhalb der institutionalisierten Kulturszene interessierte sich bisher nur leider kaum jemand für sie. Insbesondere die Autoren kümmern sich traditionell viel zu wenig um ihre Urheberrechte. Wenn sie dann jemand auf das Thema bringt, schreiben sie haarsträubende Sachen dazu, weil sich die komplexe Rechtslage, die eine verwirrende Entwicklung hinter sich hat, nicht anhand von ein paar Tweets begreifen lässt.
    3. Ohne ihre hier so gescholtenen Gewerkschaften hätten viele Autoren bis heute nichts von ihren Ansprüchen mitgekriegt. Sie hätten aus eigener Ignoranz keinen Cent gesehen. Wir Vertreter dieser Organisationen haben die Mitglieder mit der Nase darauf gestoßen und dadurch die Zahl der Stücke, in die der Kuchen zerschnitten wird, in den vergangenen 20 Jahren drastisch erhöht. Manchen, die schon früh einen Wahrnehmungsvertrag hatten, ging unsere Werbung zu weit, weil sie nun mit mehr Kollegen teilen mussten. (Wären wir still geblieben, hätte auch jeder von uns mehr Tantiemen herausgeholt.)
    4. Wer nur einmal ein Buch schreibt, muss nicht unbedingt einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.
    http://www.vgwort.de/teilnahmemoeglichkeiten/bezugsberechtigte.html
    5. Dass wir Beteiligten – ich bin Funktionär, aber nicht Jurist – nicht unseren Verstand gebraucht hätten, ist eine bösartige Unterstellung, die eines Wolfgang Michal eigentlich nicht würdig ist. Guter Mann, ich weiß, dass Sie es besser können.

    Wer sich für die andere Seite interessiert, kann es gerne in meinem Blog nachlesen.

    P.S. zum Geplänkel Michal-Elbel: Elbel hat Recht. Da muss ich nichts mehr zu sagen.

  14. Lieber Herr Froitzheim,

    das ist natürlich keine Richtigstellung, sondern bloß eine Meinung, die ich – wie gesagt – nicht teile.

    Das Urteil des BGH birgt zumindest die Möglichkeit, dass das Urheberrecht irgendwann neu geordnet werden könnte: in ein Urheberrecht für die Urheber und ein Verwerterrecht für die Verwerter, wie hier in Grundzügen angedeutet: https://goo.gl/gR6ECD

    Aber das ist ein weiter Weg.

    Beste Grüße
    Wolfgang Michal

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