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	Kommentare zu: Das #NetzDG: Ein Bumerang für Heiko Maas	</title>
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	<description>Umbrüche &#38; Entwicklungen</description>
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		<title>
		Von: Stefan Engeln		</title>
		<link>https://www.wolfgangmichal.de/2018/01/09/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/#comment-1348</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Engeln]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 15:04:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[zu 1 &#124; Christian Füller

Ich beziehe mich auf den zweiten Punkt Ihres Kommentares zum Thema &quot;Kultur des Netzdiskurses&quot;. Meiner bescheidenen Meinung nach verkennen Sie die Problematik, weil Sie - insofern Sie meinen, das NetzDG könne einen Beitrag zur Anhebung des Diskurses leisten -   auf Inhalte abstellen, den Einfluss des Mediums selbst aber außer Betracht lassen. 

Am Anfang der Schriftkultur stehen die Herrscherdynastien und die Beziehung zu Gottheiten - bedingt durch das Medium dürften sich z.B. die Stelen mit ägyptischem Hieroglyphen-P0rn relativ selten finden lassen. Am Anfang des Buchdrucks steht die Bibel, gewiss keine Schundliteratur, aber was das Medium macht, kann man schon aus einem einzigen Buch lesen: Don Quijote wendet sich im Akt des Lesens von der Welt ab (und seiner Innerlichkeit zu) und entwickelt sich in Folge des Lesens selbst als bewußtes Subjekt, aber mit einer latent antisozialen Tendenz. 

Nimmt man Facebook als Beispiel: Wie wirkt es sich aus, dass in diesem Netzwerk instantan Alles mit Allem verknüpft werden kann, audio-visuelle Medien bevorzugt werden, Texte nur möglichst kurz sein sollten und dann diejenigen Beiträge, die emotional ansprechen, die weiteste Verbreitung finden. Facebook simuliert soziale Nähe dadurch, dass wir unter einander Emotionsäußerungen teilen. Wenn man eine Affenhorde beim Lausen beobachtet, wäre es wenig sinnvoll zu sagen: &quot;Mehr Hygiene würde helfen.&quot; 

Wollte man Facebook (oder Twitter) näher an einen Diskurs oder einen echten Dialog bringen, wäre eine Maßnahme, das Medium zu entschleunigen (z.B. nur noch 5 Tweets pro Tag, oder nur noch zwei Likes und zwei Beiträge bei Facebook) und audio-visuelle Medien etwa nur noch aus bestimmten Quellen zu erlauben. Aber man merkt schon an diesen im Verhältnis zum Medium quasi reaktionären und vollständig unpraktikablen Vorschlägen, wie sehr das Medium gegen eine nach bisherigem, aus der Buchkultur geprägtem, Verständnis  rationale Diskussionskultur gerichtet ist.  

Das NetzDG macht jetzt den Fehler, ein durch das Medium generell induziertes Verhalten als innerhalb des Mediums lösbares Problem des Inhaltes zu behandeln. In Wahrheit ist es doch so, dass wir das gleiche Problem hätten, selbst wenn alle Beiträge bei FB sich jeweils knapp unterhalb der (straf-) rechtlich relevanten Schwellen des NetzDG halten würden - und an der Qualität des Diskurses hätte sich kein Jota verbessert.

Wichtig wäre aber doch, dass wir medienpolitisch, aber auch in der Medienentwicklung voraus denken. Man könnte ja z.B. darüber nachdenken, dass das Verfassen von FB Beiträgen nur per Spracherkennung (an Hand des hinterlegten Sprachmusters) möglich gemacht würde. Das wäre keine vollständige Deanonymisierung, würde Identifizierbarkeit ermöglichen, löst das Bot-Problem und hätte zudem den Vorteil, dass (außerhalb der ganz hartgesottenen) es irritierend wäre, wenn man sich in der eigenen Stimme vor dem Absenden einen hetzerischen Beitrag anhören müsste.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>zu 1 | Christian Füller</p>
<p>Ich beziehe mich auf den zweiten Punkt Ihres Kommentares zum Thema &#8222;Kultur des Netzdiskurses&#8220;. Meiner bescheidenen Meinung nach verkennen Sie die Problematik, weil Sie &#8211; insofern Sie meinen, das NetzDG könne einen Beitrag zur Anhebung des Diskurses leisten &#8211;   auf Inhalte abstellen, den Einfluss des Mediums selbst aber außer Betracht lassen. </p>
<p>Am Anfang der Schriftkultur stehen die Herrscherdynastien und die Beziehung zu Gottheiten &#8211; bedingt durch das Medium dürften sich z.B. die Stelen mit ägyptischem Hieroglyphen-P0rn relativ selten finden lassen. Am Anfang des Buchdrucks steht die Bibel, gewiss keine Schundliteratur, aber was das Medium macht, kann man schon aus einem einzigen Buch lesen: Don Quijote wendet sich im Akt des Lesens von der Welt ab (und seiner Innerlichkeit zu) und entwickelt sich in Folge des Lesens selbst als bewußtes Subjekt, aber mit einer latent antisozialen Tendenz. </p>
<p>Nimmt man Facebook als Beispiel: Wie wirkt es sich aus, dass in diesem Netzwerk instantan Alles mit Allem verknüpft werden kann, audio-visuelle Medien bevorzugt werden, Texte nur möglichst kurz sein sollten und dann diejenigen Beiträge, die emotional ansprechen, die weiteste Verbreitung finden. Facebook simuliert soziale Nähe dadurch, dass wir unter einander Emotionsäußerungen teilen. Wenn man eine Affenhorde beim Lausen beobachtet, wäre es wenig sinnvoll zu sagen: &#8222;Mehr Hygiene würde helfen.&#8220; </p>
<p>Wollte man Facebook (oder Twitter) näher an einen Diskurs oder einen echten Dialog bringen, wäre eine Maßnahme, das Medium zu entschleunigen (z.B. nur noch 5 Tweets pro Tag, oder nur noch zwei Likes und zwei Beiträge bei Facebook) und audio-visuelle Medien etwa nur noch aus bestimmten Quellen zu erlauben. Aber man merkt schon an diesen im Verhältnis zum Medium quasi reaktionären und vollständig unpraktikablen Vorschlägen, wie sehr das Medium gegen eine nach bisherigem, aus der Buchkultur geprägtem, Verständnis  rationale Diskussionskultur gerichtet ist.  </p>
<p>Das NetzDG macht jetzt den Fehler, ein durch das Medium generell induziertes Verhalten als innerhalb des Mediums lösbares Problem des Inhaltes zu behandeln. In Wahrheit ist es doch so, dass wir das gleiche Problem hätten, selbst wenn alle Beiträge bei FB sich jeweils knapp unterhalb der (straf-) rechtlich relevanten Schwellen des NetzDG halten würden &#8211; und an der Qualität des Diskurses hätte sich kein Jota verbessert.</p>
<p>Wichtig wäre aber doch, dass wir medienpolitisch, aber auch in der Medienentwicklung voraus denken. Man könnte ja z.B. darüber nachdenken, dass das Verfassen von FB Beiträgen nur per Spracherkennung (an Hand des hinterlegten Sprachmusters) möglich gemacht würde. Das wäre keine vollständige Deanonymisierung, würde Identifizierbarkeit ermöglichen, löst das Bot-Problem und hätte zudem den Vorteil, dass (außerhalb der ganz hartgesottenen) es irritierend wäre, wenn man sich in der eigenen Stimme vor dem Absenden einen hetzerischen Beitrag anhören müsste.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: CON		</title>
		<link>https://www.wolfgangmichal.de/2018/01/09/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/#comment-1347</link>

		<dc:creator><![CDATA[CON]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 14:59:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich habe nur eine Frage, was hat der Inhalt des Artikels mit der Überschrift zu tun?

Ich meine, ich kann verstehen, dass die Mehrheit der Menschen inzwischen darauf dressiert ist, Entwicklungen zu personifizieren. Für das NetzDG sind also nicht zwei Parteien, Ministerien und hunderte Politiker verantwortlich - sondern ein einzelner Mann. 

So wie beim Kölner Stadtarchiv,  da war es auch nur ein einzelner Polier, der 86% aller Stahlstreben gestohlen hat. Bei VW war es ein einzelner Ingenieur, der weltweit die Software manipuliert und eingespielt hat. Und der zweite Weltkrieg und die Ermordung von mehr als 10 Millionen Menschen wurde von einem einzelnen Mann mit Schnauzer durchgeführt. 

Also diese Personifizierung kann ich verstehen, darauf sind die Menschen gut dressiert. 

Aber was hat es mal dem Bumerang auf sich? Wieso stellt sich das Gesetz aktuell als ein Bumerang heraus? Oder meinen Sie damit nur, dass irgendwann möglicherweise auch Tweets von Maas durch eine andere Regierung gelöscht werden könnten? Ist mir zu spekulativ für die Zeitform der Überschrift. 

Ich verstehe es nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe nur eine Frage, was hat der Inhalt des Artikels mit der Überschrift zu tun?</p>
<p>Ich meine, ich kann verstehen, dass die Mehrheit der Menschen inzwischen darauf dressiert ist, Entwicklungen zu personifizieren. Für das NetzDG sind also nicht zwei Parteien, Ministerien und hunderte Politiker verantwortlich &#8211; sondern ein einzelner Mann. </p>
<p>So wie beim Kölner Stadtarchiv,  da war es auch nur ein einzelner Polier, der 86% aller Stahlstreben gestohlen hat. Bei VW war es ein einzelner Ingenieur, der weltweit die Software manipuliert und eingespielt hat. Und der zweite Weltkrieg und die Ermordung von mehr als 10 Millionen Menschen wurde von einem einzelnen Mann mit Schnauzer durchgeführt. </p>
<p>Also diese Personifizierung kann ich verstehen, darauf sind die Menschen gut dressiert. </p>
<p>Aber was hat es mal dem Bumerang auf sich? Wieso stellt sich das Gesetz aktuell als ein Bumerang heraus? Oder meinen Sie damit nur, dass irgendwann möglicherweise auch Tweets von Maas durch eine andere Regierung gelöscht werden könnten? Ist mir zu spekulativ für die Zeitform der Überschrift. </p>
<p>Ich verstehe es nicht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ohne Klarnamen		</title>
		<link>https://www.wolfgangmichal.de/2018/01/09/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/#comment-1346</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ohne Klarnamen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 14:18:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Und die Wirklichkeit sieht so aus (https://blog.fefe.de/?ts=a4b39b81):

&quot;Niemand der zuständigen Teamleader, Manager, etc. hat überhaupt den blassesten Hauch einer Ahnung, was das neue Gesetz wirklich bedeutet - außer, dass es Ärger bedeuten kann. Die neuen Mitarbeiter haben so gut wie kein Training erhalten und die letzten drei Wochen nur emsig die Seele baumeln und das Bier nach Feierabend fließen lassen. Denn wie so oft kranken die großen Firmen hier in der Steuer-Oase an eklatanter Ahnungslosigkeit in unvorstellbarem Maßstab.&quot;

&quot;Auf jeden Fall dankt der Irische Staat dem Herrn Maas für neue Arbeitsplätze und die Arbeitnehmer ebenso, denn sie haben ziemliche Narrenfreiheit und wenig Mühe im Job, denn es ist aktuell egal was sie tun, sofern sie im Zweifelsfall einfach &quot;Nein&quot; anklicken.&quot;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und die Wirklichkeit sieht so aus (<a href="https://blog.fefe.de/?ts=a4b39b81" rel="nofollow ugc">https://blog.fefe.de/?ts=a4b39b81</a>):</p>
<p>&#8222;Niemand der zuständigen Teamleader, Manager, etc. hat überhaupt den blassesten Hauch einer Ahnung, was das neue Gesetz wirklich bedeutet &#8211; außer, dass es Ärger bedeuten kann. Die neuen Mitarbeiter haben so gut wie kein Training erhalten und die letzten drei Wochen nur emsig die Seele baumeln und das Bier nach Feierabend fließen lassen. Denn wie so oft kranken die großen Firmen hier in der Steuer-Oase an eklatanter Ahnungslosigkeit in unvorstellbarem Maßstab.&#8220;</p>
<p>&#8222;Auf jeden Fall dankt der Irische Staat dem Herrn Maas für neue Arbeitsplätze und die Arbeitnehmer ebenso, denn sie haben ziemliche Narrenfreiheit und wenig Mühe im Job, denn es ist aktuell egal was sie tun, sofern sie im Zweifelsfall einfach &#8222;Nein&#8220; anklicken.&#8220;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tim		</title>
		<link>https://www.wolfgangmichal.de/2018/01/09/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/#comment-1345</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tim]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 08:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Es gibt immerhin einen positiven Aspekt an der ganzen Sache. Der Gesetzgeber ist ganz allmählich dabei, soziale Medien als einen neuen Medientyp und als grundsätzlich positiv für die Entwicklung der politischen Öffentlichkeit zu erkennen: Facebook-Inhalte werden nicht von Facebook publiziert, sondern Nutzer publizieren selbst auf der von Facebook gestellten Plattform. Darum ist es falsch, soziale Medien für Inhalte verantwortlich zu machen, die auf ihnen veröffentlicht werden. Man muss diese neue Form der Öffentlichkeit als Chance für unsere Demokratie sehen, nicht als Problem. 

Leider ist der Gesetzgeber (noch) nicht bereit, daraus die richtige Schlussfolgerung zu ziehen. Denn die wäre: Die Justiz muss massiv ausgebaut werden, um Gesetzesverstöße von Nutzern schnell und adäquat zu ahnden. Justizausbau und ggf. -reform ist langwierig, kompliziert und kostet Geld, darum hat kein Politiker daran Interesse.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt immerhin einen positiven Aspekt an der ganzen Sache. Der Gesetzgeber ist ganz allmählich dabei, soziale Medien als einen neuen Medientyp und als grundsätzlich positiv für die Entwicklung der politischen Öffentlichkeit zu erkennen: Facebook-Inhalte werden nicht von Facebook publiziert, sondern Nutzer publizieren selbst auf der von Facebook gestellten Plattform. Darum ist es falsch, soziale Medien für Inhalte verantwortlich zu machen, die auf ihnen veröffentlicht werden. Man muss diese neue Form der Öffentlichkeit als Chance für unsere Demokratie sehen, nicht als Problem. </p>
<p>Leider ist der Gesetzgeber (noch) nicht bereit, daraus die richtige Schlussfolgerung zu ziehen. Denn die wäre: Die Justiz muss massiv ausgebaut werden, um Gesetzesverstöße von Nutzern schnell und adäquat zu ahnden. Justizausbau und ggf. -reform ist langwierig, kompliziert und kostet Geld, darum hat kein Politiker daran Interesse.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: wolf witte		</title>
		<link>https://www.wolfgangmichal.de/2018/01/09/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/#comment-1344</link>

		<dc:creator><![CDATA[wolf witte]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jan 2018 17:42:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] &#8222;Das #NetzDG: Ein Bumerang für Heiko Maas&#8220; bei Wolfgang [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] &#8222;Das #NetzDG: Ein Bumerang für Heiko Maas&#8220; bei Wolfgang [&#8230;]</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Wolfgang Michal		</title>
		<link>https://www.wolfgangmichal.de/2018/01/09/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/#comment-1343</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wolfgang Michal]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jan 2018 16:30:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.wolfgangmichal.de/?p=3876#comment-1343</guid>

					<description><![CDATA[Lieber Christian Füller,

ich setze die beiden Gesetze ja nicht gleich, ich stelle fest, dass das jüngere in der geistigen Tradition des älteren steht. 

Ihre Kritik erklärt sich m.E. daraus, dass Sie Ihre langjährigen Erfahrungen in der Missbrauchsdebatte zu sehr auf dieses Thema übertragen und deshalb nur den individuellen Strafrechts-Teil des NetzDG sehen wollen. Es geht aber beileibe nicht nur um Anpöbeleien, schlechtes Benehmen und üble Nachrede. Wenn Sie sich die 21 im NetzDG aufgelisteten Strafgesetzbuch-Paragraphen anschauen, so zielt der größere Teil auf Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Da ist alles dabei, vom Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen über die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bis hin zur Bildung terroristischer Vereinigungen. Auch wenn Sie das Buch von Maas mit heranziehen, das genau in der Zeit erschien, als das NetzDG verhandelt wurde, verstehen Sie den Zusammenhang zum Republikschutz besser. 

Um zu Ihren Einwänden zu kommen: Natürlich sollen die Nutzer auch voreinander geschützt werden, aber es zeigt sich eben auch, dass mit dem jetzigen Beschwerdeverfahren viel Missbrauch und Schabernack (Titanic) betrieben werden kann. Ein Denunziantenstadl soll es nicht werden. 

Wir haben uns schon einmal über das Thema unterhalten, nämlich anlässlich dieses Beitrags: http://www.wolfgangmichal.de/2017/06/publizistische-sorgfaltspflicht-statt-netzwerkdurchsetzungsgesetz/

So lange der Gesetzgeber soziale Netzwerke nicht als Medienkonzerne, sondern als postähnliche Diensteanbieter oder als undefinierbare Intermediäre einstuft (was ich, wie Sie wissen, problematisch finde), kann er nicht die gleichen Anforderungen an Diensteanbieter stellen wie an Redaktionen bzw. Verleger (siehe dazu die Landespressegesetze). Das betrifft sowohl die Sorgfaltspflicht als auch das ViSdP, also die Benennung eines Verantwortlichen, den man notfalls auch verklagen kann. 

Historisch gesehen haben sich diese Anforderungen an die Presse im 19. Jahrhundert aus der landesüblichen Zensur entwickelt. Im Prozess der Zivilisierung und Demokratisierung wurden aus der Vor- und Nachzensur durch staatliche Stellen die konkrete Verantwortlichkeit (ViSdP) und die Sorgfaltspflicht. Pressehistoriker sagen, die Zensur ist sozusagen nach innen verlegt worden. Auch das könnte man eine &quot;Privatisierung der Rechtsdurchsetzung&quot; nennen. Die Medien sorgen seither in Eigenregie für &#039;Ordnung&#039;. Sie stehen für das gerade, was sie veröffentlichen. 

Die Leute, die für die Einhaltung der Standards Sorge tragen mussten, waren - mit der Zeit zunehmend häufiger - journalistisch ausgebildete Profis. Heute würde das Zurückhalten bzw. Aussortieren strittiger Inhalte durch Redaktionen niemand mehr Selbstzensur nennen, heute heißt es Haltung oder Blattlinie oder Ausrichtung oder auch nur &#039;In meiner Zeitung bestimme ich, was veröffentlicht wird&#039;. Das hat sich über 300 Jahre so ausgebildet, mit dem Internet haben wir erst ein paar Jahrzehnte lang Erfahrung. 

Bei den Internet-Diensteanbietern (so lange wir sie als reine Diensteanbieter begreifen) verhält sich das anders. Das Telemediengesetz (TMG) ist für solche Anbieter zuständig. Es formuliert das so genannte &quot;Provider-Privileg&quot;. Das heißt, die Anbieter sozialer Netzwerke sind für die Inhalte der Nutzer nicht verantwortlich, so lange sie diese Inhalte nicht kennen. Erst wenn sie die Inhalte zur Kenntnis nehmen, tragen sie Verantwortung. Das TMG fordert von den Betreibern sozialer Netzwerke eine am Strafgesetzbuch und den allgemeinen Gesetzen ausgerichtete &quot;Nachzensur&quot;. Das heißt, alles, was &quot;offensichtlich rechtswidrig&quot; ist (auch da gibt es natürlich Auslegungsunterschiede), muss nach Kenntnisnahme durch den Netzwerkbetreiber von diesem sofort entfernt werden. 

Meines Erachtens hätte eine Novellierung des TMG vollauf genügt. Auch dort hätte man eine &quot;ladungsfähige Adresse&quot; für Klagen, ein transparentes Lösch- und Wiederherstellungs-Verfahren für Inhalte sowie Fristsetzungen und Bußgelder verankern können. Aber man wollte eben ein DEMONSTRATIVES SIGNAL gegen den grassierenden Rechtspopulismus setzen. Um dieses politische Motiv geht es in meinem Beitrag oben. Inklusive der mit diesem Motiv verbundenen Fragen, ob gut gemeinte Gesetze realitätstauglich sind, ob sie notwendig, eindeutig, wirksam und praktikabel sind. Das ist ja nicht ganz unwichtig.

Eine praktische Lösung für das Problem des Aussortierens/Auswählens/Löschens von Inhalten (ob vorher oder nachher) nennen Sie leider nicht. Es erschiene wahrscheinlich selbst Ihnen absurd, wenn jeder Ihrer Tweets einer Redaktion vorgelegt werden müsste, die ihn vor der Veröffentlichung auf Wahrheit, Korrektheit und Benimmregeln prüft, also so vorgeht wie in Ihrem Leserbrief-Beispiel. Der Vorteil der &quot;Nachzensur&quot; in den sozialen Netzwerken ist es immerhin, dass die Gesellschaft das Löschen mitkriegt und dagegen protestieren kann, eine Vorzensur bleibt meist unentdeckt und löst deshalb auch keine Empörung aus.  

Bislang habe ich noch keinen sinnvollen Lösungsvorschlag für das Dilemma gelesen, aber es wird wohl etwas sein müssen, das sowohl dem hohen Gut der Meinungsfreiheit als auch dem Datenschutz und gewissen Mindeststandards im zivilen Umgang miteinander Rechnung trägt. Beginnen muss der Lösungsversuch aber mit der Klärung der Frage, was soziale Netzwerke sind: neutrale Diensteanbieter oder Einfluss nehmende Medien. 

Dass die Internet-Monopole (auf deren Seite Sie mich leider wider besseres Wissen verorten) nicht so bleiben können, versteht sich von selbst. Aber auch ein öffentlich-rechtliches oder gar ein vergesellschaftetes soziales Netzwerk stünde vor den gleichen Problemen.

Beste Grüße
Wolfgang Michal]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Christian Füller,</p>
<p>ich setze die beiden Gesetze ja nicht gleich, ich stelle fest, dass das jüngere in der geistigen Tradition des älteren steht. </p>
<p>Ihre Kritik erklärt sich m.E. daraus, dass Sie Ihre langjährigen Erfahrungen in der Missbrauchsdebatte zu sehr auf dieses Thema übertragen und deshalb nur den individuellen Strafrechts-Teil des NetzDG sehen wollen. Es geht aber beileibe nicht nur um Anpöbeleien, schlechtes Benehmen und üble Nachrede. Wenn Sie sich die 21 im NetzDG aufgelisteten Strafgesetzbuch-Paragraphen anschauen, so zielt der größere Teil auf Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Da ist alles dabei, vom Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen über die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bis hin zur Bildung terroristischer Vereinigungen. Auch wenn Sie das Buch von Maas mit heranziehen, das genau in der Zeit erschien, als das NetzDG verhandelt wurde, verstehen Sie den Zusammenhang zum Republikschutz besser. </p>
<p>Um zu Ihren Einwänden zu kommen: Natürlich sollen die Nutzer auch voreinander geschützt werden, aber es zeigt sich eben auch, dass mit dem jetzigen Beschwerdeverfahren viel Missbrauch und Schabernack (Titanic) betrieben werden kann. Ein Denunziantenstadl soll es nicht werden. </p>
<p>Wir haben uns schon einmal über das Thema unterhalten, nämlich anlässlich dieses Beitrags: <a href="http://www.wolfgangmichal.de/2017/06/publizistische-sorgfaltspflicht-statt-netzwerkdurchsetzungsgesetz/" rel="ugc">http://www.wolfgangmichal.de/2017/06/publizistische-sorgfaltspflicht-statt-netzwerkdurchsetzungsgesetz/</a></p>
<p>So lange der Gesetzgeber soziale Netzwerke nicht als Medienkonzerne, sondern als postähnliche Diensteanbieter oder als undefinierbare Intermediäre einstuft (was ich, wie Sie wissen, problematisch finde), kann er nicht die gleichen Anforderungen an Diensteanbieter stellen wie an Redaktionen bzw. Verleger (siehe dazu die Landespressegesetze). Das betrifft sowohl die Sorgfaltspflicht als auch das ViSdP, also die Benennung eines Verantwortlichen, den man notfalls auch verklagen kann. </p>
<p>Historisch gesehen haben sich diese Anforderungen an die Presse im 19. Jahrhundert aus der landesüblichen Zensur entwickelt. Im Prozess der Zivilisierung und Demokratisierung wurden aus der Vor- und Nachzensur durch staatliche Stellen die konkrete Verantwortlichkeit (ViSdP) und die Sorgfaltspflicht. Pressehistoriker sagen, die Zensur ist sozusagen nach innen verlegt worden. Auch das könnte man eine &#8222;Privatisierung der Rechtsdurchsetzung&#8220; nennen. Die Medien sorgen seither in Eigenregie für &#8218;Ordnung&#8216;. Sie stehen für das gerade, was sie veröffentlichen. </p>
<p>Die Leute, die für die Einhaltung der Standards Sorge tragen mussten, waren &#8211; mit der Zeit zunehmend häufiger &#8211; journalistisch ausgebildete Profis. Heute würde das Zurückhalten bzw. Aussortieren strittiger Inhalte durch Redaktionen niemand mehr Selbstzensur nennen, heute heißt es Haltung oder Blattlinie oder Ausrichtung oder auch nur &#8218;In meiner Zeitung bestimme ich, was veröffentlicht wird&#8216;. Das hat sich über 300 Jahre so ausgebildet, mit dem Internet haben wir erst ein paar Jahrzehnte lang Erfahrung. </p>
<p>Bei den Internet-Diensteanbietern (so lange wir sie als reine Diensteanbieter begreifen) verhält sich das anders. Das Telemediengesetz (TMG) ist für solche Anbieter zuständig. Es formuliert das so genannte &#8222;Provider-Privileg&#8220;. Das heißt, die Anbieter sozialer Netzwerke sind für die Inhalte der Nutzer nicht verantwortlich, so lange sie diese Inhalte nicht kennen. Erst wenn sie die Inhalte zur Kenntnis nehmen, tragen sie Verantwortung. Das TMG fordert von den Betreibern sozialer Netzwerke eine am Strafgesetzbuch und den allgemeinen Gesetzen ausgerichtete &#8222;Nachzensur&#8220;. Das heißt, alles, was &#8222;offensichtlich rechtswidrig&#8220; ist (auch da gibt es natürlich Auslegungsunterschiede), muss nach Kenntnisnahme durch den Netzwerkbetreiber von diesem sofort entfernt werden. </p>
<p>Meines Erachtens hätte eine Novellierung des TMG vollauf genügt. Auch dort hätte man eine &#8222;ladungsfähige Adresse&#8220; für Klagen, ein transparentes Lösch- und Wiederherstellungs-Verfahren für Inhalte sowie Fristsetzungen und Bußgelder verankern können. Aber man wollte eben ein DEMONSTRATIVES SIGNAL gegen den grassierenden Rechtspopulismus setzen. Um dieses politische Motiv geht es in meinem Beitrag oben. Inklusive der mit diesem Motiv verbundenen Fragen, ob gut gemeinte Gesetze realitätstauglich sind, ob sie notwendig, eindeutig, wirksam und praktikabel sind. Das ist ja nicht ganz unwichtig.</p>
<p>Eine praktische Lösung für das Problem des Aussortierens/Auswählens/Löschens von Inhalten (ob vorher oder nachher) nennen Sie leider nicht. Es erschiene wahrscheinlich selbst Ihnen absurd, wenn jeder Ihrer Tweets einer Redaktion vorgelegt werden müsste, die ihn vor der Veröffentlichung auf Wahrheit, Korrektheit und Benimmregeln prüft, also so vorgeht wie in Ihrem Leserbrief-Beispiel. Der Vorteil der &#8222;Nachzensur&#8220; in den sozialen Netzwerken ist es immerhin, dass die Gesellschaft das Löschen mitkriegt und dagegen protestieren kann, eine Vorzensur bleibt meist unentdeckt und löst deshalb auch keine Empörung aus.  </p>
<p>Bislang habe ich noch keinen sinnvollen Lösungsvorschlag für das Dilemma gelesen, aber es wird wohl etwas sein müssen, das sowohl dem hohen Gut der Meinungsfreiheit als auch dem Datenschutz und gewissen Mindeststandards im zivilen Umgang miteinander Rechnung trägt. Beginnen muss der Lösungsversuch aber mit der Klärung der Frage, was soziale Netzwerke sind: neutrale Diensteanbieter oder Einfluss nehmende Medien. </p>
<p>Dass die Internet-Monopole (auf deren Seite Sie mich leider wider besseres Wissen verorten) nicht so bleiben können, versteht sich von selbst. Aber auch ein öffentlich-rechtliches oder gar ein vergesellschaftetes soziales Netzwerk stünde vor den gleichen Problemen.</p>
<p>Beste Grüße<br />
Wolfgang Michal</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christian Füller		</title>
		<link>https://www.wolfgangmichal.de/2018/01/09/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/#comment-1342</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christian Füller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jan 2018 15:20:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.wolfgangmichal.de/?p=3876#comment-1342</guid>

					<description><![CDATA[Korrektur:  Es muss heißen, &quot;da helfen auch keine Tüttelchen rund ums Sondergericht mehr, um den unangebrachten Vergleich zu relativieren.&quot; 
Statt: &quot;Da helfen auch keine Tüfteligen mehr.&quot;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Korrektur:  Es muss heißen, &#8222;da helfen auch keine Tüttelchen rund ums Sondergericht mehr, um den unangebrachten Vergleich zu relativieren.&#8220;<br />
Statt: &#8222;Da helfen auch keine Tüfteligen mehr.&#8220;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christian Füller		</title>
		<link>https://www.wolfgangmichal.de/2018/01/09/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/#comment-1341</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christian Füller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jan 2018 14:49:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.wolfgangmichal.de/?p=3876#comment-1341</guid>

					<description><![CDATA[Lieber Wolfgang Michal,
das #NetzDG soll in allererster Linie Nutzer schützen, die von irgendwelchen Verrückten (auch Linken) angepöbelt werden. Genau gesagt: Es macht inhaltlich nicht neue Vorgaben, sondern erhöht die Implementation uralter Regeln wie etwa im Telemediengesetz. #Opferschutz first. 

Und es soll, zweitens, die Kultur des Netzdialogs anheben - und zwar gerade weil er ein politisch relevanter geworden ist. Jede Ausweitung der Teilnehmer am politischen Diskurs im Zuge der Demokratisierung hat stets die Ansprüche an die Diskutanten erhöht, schrittweise, und es war kompliziert. Denken Sie an Einblattdrucke, politische Salons, die ersten Parlamente. Das musste immer zivilisiert werden, bis sich ein neues Gleichgewicht zwischen Argument, Provokation und Hetze einstellte. Diesen Prozess als Zensur zu benennen ist historisch verkürzt – und unpolitisch. 

Es ist eine absolute Selbstverständlichkeit, dass der Diskursraum zunächst von denen tatortgereinigt wird, die ihn anbieten: der Veranstalter eines Podiums (&quot;Bitte benehmen Sie sich, Herr Füller, Herr Michal, sonst entziehe ich Ihnen beiden das Wort!&quot;); ein Blogger wie Sie, der nicht jeden Hass-Kommentar zulässt, sondern einfach löscht; die Redakteure einer Zeitung, online oder offline, ja, und selbstverständlich auch Facebook. Das ist nicht Zensur, sondern Umgangsform, Hausrecht - und Anstand. Erst persistente Aggressoren werden angezeigt. Dann kommt der Staat ins Spiel, die Justiz. 

Es ist albern, das Sondergericht der Weimarer Republik auf resolute Leserbriefredakteure wie die legendäre Gaby von Thun bei der taz anzuwenden. Wo sind ihre Maßstäbe?! Da helfen auch keine Tüfteligen mehr. Es ist absurd. Und ich werde einen Verdacht nicht los: da will jemand, Sie, den eigentlichen Kern des Problems nicht ansprechen: dass Facebook und Twitter lukrative Geschäftsmodelle sind, deren Tatortreinigung einfach wahnsinnig viel Geld kosten würde. Es geht nicht um Zensur, es geht um schiere Masse. Man liegt es also händisch nicht hin, den ganzen Hass auszukehren. Und dass es genau darum geht, da sind wir uns doch wohl einig, oder.

Das heißt also: Der kluge, feine Wolfgang Michal steht diesmal nicht auf der Seite der Schwachen, derer, die bepöbelt, geschmäht und gestalkt werden, sondern auf Seiten eines Multi-Milliarden-Konzerns. En interessantes Plätzchen - für einen linken Publizisten. ;-)     

Ansonsten, liebe Grüße und Frohes Neues, ich hoffe, es geht Ihnen gut!
Christian Füller]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Wolfgang Michal,<br />
das #NetzDG soll in allererster Linie Nutzer schützen, die von irgendwelchen Verrückten (auch Linken) angepöbelt werden. Genau gesagt: Es macht inhaltlich nicht neue Vorgaben, sondern erhöht die Implementation uralter Regeln wie etwa im Telemediengesetz. #Opferschutz first. </p>
<p>Und es soll, zweitens, die Kultur des Netzdialogs anheben &#8211; und zwar gerade weil er ein politisch relevanter geworden ist. Jede Ausweitung der Teilnehmer am politischen Diskurs im Zuge der Demokratisierung hat stets die Ansprüche an die Diskutanten erhöht, schrittweise, und es war kompliziert. Denken Sie an Einblattdrucke, politische Salons, die ersten Parlamente. Das musste immer zivilisiert werden, bis sich ein neues Gleichgewicht zwischen Argument, Provokation und Hetze einstellte. Diesen Prozess als Zensur zu benennen ist historisch verkürzt – und unpolitisch. </p>
<p>Es ist eine absolute Selbstverständlichkeit, dass der Diskursraum zunächst von denen tatortgereinigt wird, die ihn anbieten: der Veranstalter eines Podiums (&#8222;Bitte benehmen Sie sich, Herr Füller, Herr Michal, sonst entziehe ich Ihnen beiden das Wort!&#8220;); ein Blogger wie Sie, der nicht jeden Hass-Kommentar zulässt, sondern einfach löscht; die Redakteure einer Zeitung, online oder offline, ja, und selbstverständlich auch Facebook. Das ist nicht Zensur, sondern Umgangsform, Hausrecht &#8211; und Anstand. Erst persistente Aggressoren werden angezeigt. Dann kommt der Staat ins Spiel, die Justiz. </p>
<p>Es ist albern, das Sondergericht der Weimarer Republik auf resolute Leserbriefredakteure wie die legendäre Gaby von Thun bei der taz anzuwenden. Wo sind ihre Maßstäbe?! Da helfen auch keine Tüfteligen mehr. Es ist absurd. Und ich werde einen Verdacht nicht los: da will jemand, Sie, den eigentlichen Kern des Problems nicht ansprechen: dass Facebook und Twitter lukrative Geschäftsmodelle sind, deren Tatortreinigung einfach wahnsinnig viel Geld kosten würde. Es geht nicht um Zensur, es geht um schiere Masse. Man liegt es also händisch nicht hin, den ganzen Hass auszukehren. Und dass es genau darum geht, da sind wir uns doch wohl einig, oder.</p>
<p>Das heißt also: Der kluge, feine Wolfgang Michal steht diesmal nicht auf der Seite der Schwachen, derer, die bepöbelt, geschmäht und gestalkt werden, sondern auf Seiten eines Multi-Milliarden-Konzerns. En interessantes Plätzchen &#8211; für einen linken Publizisten. 😉     </p>
<p>Ansonsten, liebe Grüße und Frohes Neues, ich hoffe, es geht Ihnen gut!<br />
Christian Füller</p>
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