Wolfgang Michal
Umbrüche & Entwicklungen

EU-Urheberrechts­reform: Zensur ist nicht der Zweck

25. März 2019, 19:02

Nicht die Zensur von Inhalten, sondern die Pflicht zur Lizenzierung ist der Kern der EU-Urheberrechtsreform: Handlungen sollen nicht verhindert, sondern zu Geld gemacht werden. Die entscheidenden Fragen sind also: Wohin fließt das Geld? Und: Wer macht durch fortschreitende Kommerzialisierung das „freie Internet“ kaputt?

Illustration: Jakob Michal

Der Streit um die europäische Urheberrechts-Reform ist ein Musterbeispiel der Irreführung. Das zeigt schon die seltsame Frontstellung der Akteure: Auf der einen Seite der Barrikade Netznutzer und netzpolitische Aktivisten, die gemeinsam mit den IT-Unternehmerverbänden Bitkom und Eco gegen die Reform zu Felde ziehen, auf der anderen Seite die Urhebergewerkschaften, die zusammen mit der Verlagslobby und den Verbänden der Kreativwirtschaft für die Reform fechten. Diese absurde Frontstellung veranschaulicht, dass Urheber und Netznutzer auch nach zehn Jahren Debatte ums Urheberrecht unfähig sind, ihre gemeinsamen Interessen zu entdecken und solidarisch zu vertreten. 

Es geht in diesem Konflikt nicht um die Installation einer „Zensurmaschine“, die das Internet kaputt macht, es geht um die Installation einer Geldmaschine. Die sich bedroht fühlende Kultur- und Kreativwirtschaft, zusammengesetzt aus zahllosen Musiklabels, Filmfirmen, Buch- und Presseverlagen, will die internet-getriebenen Plattform-Monopolisten zwingen, Lizenzen für sämtliche Werke zu erwerben, an denen die Unternehmen der Kreativwirtschaft die exklusiven, also die alleinigen Nutzungsrechte besitzen. Denn allzu viele Internet-User stellen Filmausschnitte, Musikvideos und Artikel ohne jede Erlaubnis auf Facebook, Twitter oder YouTube und teilen sie dort mit den übrigen Nutzern.

Dieses sympathische Verhalten – das freigebige Weiterempfehlen von Inhalten – pulverisiert das Geschäftsmodell jener Branchen, die den Urhebern die Nutzungsrechte abkaufen, um damit Geld zu verdienen. Die Inhaber der Nutzungsrechte behaupten nämlich, sie würden durch das unerlaubte kostenlose Öffentlichmachen auf den Internetplattformen hohe Einnahmenverluste erleiden. Deshalb müssten die Plattformen dafür sorgen, dass die Rechte derer, die viel Geld in die Produktion von Texten, Fotos, Filmen und Musik investiert haben, nicht länger verletzt werden. Am besten geschehe dies dadurch, dass die großen Plattformbetreiber Lizenzen erwerben: entweder in Form individuell ausgehandelter Verträge mit den Produzenten oder durch pauschale Vergütungen, die mit Verwertungsgesellschaften wie der Gema zu vereinbaren wären. Die Videoplattform YouTube, ein Tochterunternehmen von Google, hat schon 2016 eine solche Lizenz erworben, über den Kaufpreis schweigen sich die Beteiligten allerdings aus. Gescheitert ist dagegen bislang die Lizenzierung von Presseausschnitten, die Medienhäuser wie Springer gebetsmühlenartig von Google verlangen. 

Weigern sich die Plattformen, Lizenzverträge abzuschließen, müssen sie in Zukunft für unberechtigt hochgeladene Videos, Songs oder Presseschnipsel haften und Schadenersatz leisten. Insofern ist die EU-Richtlinie – analog zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz – eine Art Urheberrechtsdurchsetzungsgesetz. 

Vermeiden können die Plattformen den Lizenzkauf nur, wenn sie technische Filter einsetzen, die sämtliche Inhalte, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, noch vor der Veröffentlichung blockieren. Diese „Uploadfilter“ sind heftig umstritten, aber keineswegs neu. Seit Jahren werden sie gegen Kinderpornographie und zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt. Zur Erkennung von Urheberrechtsverletzungen nutzt YouTube die Software-Programme „Content-ID“ und „Content Verification Program“ (CVP). Content-ID vergleicht die in einer Datenbank der Rechteinhaber gespeicherten digitalen Fingerabdrücke (Hash-Werte) mit dem hoch geladenen Material und löst bei signifikanten Übereinstimmungen eine Sperrung aus. Dass dabei Fehler unterlaufen, ist sehr wahrscheinlich, denn auf YouTube werden pro Minute 400 Stunden Videomaterial hochgeladen. Dass die Plattformbetreiber aus Angst vor Schadenersatzklagen übervorsichtig agieren könnten und Inhalte vorschnell blockieren, ist aber nicht zu erwarten. Allein der Anschein von Zensur würde das Image der Plattformen schwer beschädigen.

Das Ignorieren der Artikel 12 und 14 zeigt: Es fehlt ein Bündnis zwischen Nutzern und Urhebern

Nicht die „Zensur“ von Inhalten, sondern die Pflicht zur Lizenzierung ist also der Kern der EU-Reform. Man will Handlungen nicht verhindern, sondern zu Geld machen. Schon der Name des Gesetzes huldigt dem „digitalen Binnenmarkt“. Durchgedrückt haben die Reform die Konservativen und die Wirtschaftsliberalen: die EU-Kommissare Günther Oettinger, Andrus Ansip und Marija Gabriel sowie der CDU-Abgeordnete Axel Voss als Berichterstatter im Rechtsausschuss des EU-Parlaments. Sinn und Zweck der Reform ist der Schutz der „Rechteinhaber“ – und das sind in der Regel nicht die Urheber, sondern die Inhaber der Nutzungsrechte, die so genannten Verwerter. Sie wollen bei Google, Facebook, YouTube und Twitter abkassieren. Darum geht es in den Artikeln 11 und 13 der EU-Richtlinie. Doch vom erhofften Geldsegen dürften die Urheber wenig abbekommen. Dafür sorgen die in der Debatte kaum beachteten Artikel 12 und 14. Artikel 12 erlaubt – entgegen der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof (BGH) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) – eine pauschale Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften, was einer kalten Enteignung der Urheber gleichkommt. Denn EuGH und BGH haben 2015 und 2016 gleichlautend entschieden, dass diese Ausschüttungen ausschließlich den Urhebern zustehen. Die Verlegerbeteiligung ist den Unternehmern deshalb so wichtig, weil der Erwerb von Lizenzen durch die Internetplattformen zusätzliches Geld in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen wird. 

Reine Augenwischerei ist dagegen Artikel 14. Dort wird zwar betont, dass die Urheber für alle Nutzungen ihrer Werke „angemessen“ vergütet werden sollen, doch die Schwächen dieses Gummibegriffs haben bereits auf nationaler Ebene zur schleichenden Verarmung vieler Künstler geführt. Fast 60 Prozent der in der Kreativwirtschaft beschäftigten Solo-Selbstständigen erzielen mittlerweile Jahresumsätze, die unter 17500 Euro liegen. So bleibt die Frage, warum die Urheberverbände und die Netzpolitiker in der Debatte um die EU-Reform ausschließlich auf jene Artikel 11 und 13 starren, die sich mit den Interessenkonflikten zweier rivalisierender Unternehmergruppen befassen, während alle Paragraphen, in denen die Interessen der Kreativen und der Netznutzer verhandelt werden, unbeachtet bleiben. Die jetzige Reform nützt den Wenigen, nicht den Vielen. 

Laut Bundeswirtschaftsminister erzielte die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft 2017 eine Bruttowertschöpfung von 102,4 Mrd. Euro. Sie übertrifft damit die Wertschöpfung der chemischen Industrie und der Finanzbranche und liegt gleichauf mit dem Maschinenbau. Doch die Teilmärkte Presse, Film und Buch stagnieren. Deren Innovationskraft ist gering, die Zahl der Firmengründungen geht zurück. Als Ursachen benennt die Branche gern Google und Facebook.

Das ist nicht so falsch, wie es sich anhört. Anfang März präsentierte der Reichweiten-Forschungsverbund der TV-Wirtschaft, die AGF Videoforschung, gemeinsam mit Google die neuesten Zahlen zur Bewegtbildnutzung in Deutschland. Danach betrug die durchschnittliche Sehdauer der Erwachsenen 232 Minuten pro Tag für TV-Bilder und 33 Minuten für YouTube-Videos. Das bedeutet, dass 2018 bereits 14 Prozent des gesamten Bewegtbildkonsums in Deutschland auf YouTube entfallen. Rechnet man die 14- bis 18-Jährigen hinzu, befindet sich die Video-Plattform inzwischen auf Augenhöhe mit dem Medienkonzern ProSiebenSat1 und der Senderfamilie des ZDF.

Für die Werbebranche sind solche Zahlen Gold wert. Doch bei den Unternehmen der Kreativwirtschaft lösen sie Alarmstimmung aus – und den Wunsch, die immer stärker ins Netz abfließenden Geldströme wieder umzulenken. Eine Lizenzabgabe der großen Internet-Plattformen käme da gerade recht. Und die EU pariert. Es geht schließlich um die Konservierung nicht mehr wettbewerbsfähiger Branchen. Ein Jammer, dass Urheber und Netzaktivisten ausschließlich über Uploadfilter diskutieren.    

Dieser Beitrag ist am 14. März 2019 in der Wochenzeitung Freitag erschienen.

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12 Kommentare

  1. Google, Facebook, Youtube sind mir ehrlich gesagt völlig Wumpe. Ich würde z.B. behaupten, dass Youtube die neuen Vorgaben eigentlich bereits erfüllt. Sie haben Uploadfilter. Sie haben Lizenzverträge. Damit haben sie die geforderten „besten Anstrengungen“ unternommen und haften für illegale Inhalte weiterhin nach Kenntnis. Da wird es maximal im Detail darum gehen, wie „scharf“ die Filter denn gestellt werden müssen. In der Diskussion wird so getan als sei ein „Upload Filter“ sowas wie ein WordPress Plugin, das man mit einem Mausklick aktivieren kann. Tatsächlich sind es gigantische Bibliotheken von Musik, Video und Texten, die als Vergleichsmaterial benötigt werden. Die Regeln wurden für internationale Großkonzerne geschrieben und müssen durch schlampige Gestzgebung im schlimmsten Fall vom kleinsten Forenbetreiber eingehalten werden.

  2. Und es hat keine Möglichkeit gegeben, neue Allianzen zu bilden? Ja, das ist tatsächlich ein Jammer.

  3. Es wird, wie immer auf EU-Ebene, nach Inkrafttreten völlig unerheblich sein, was die Befürworter einst gewollt haben könnten. Am Ende steht eine nationale Rechtsverordnung, auf deren Grundlage Gerichte beurteilen müssen, ob sich alle Beteiligten an die EU-Gesetzgebung halten.

    Bisher hat noch niemand eine halbwegs glaubwürdige und wahrscheinliche Variante dieses Szenarios darstellen können, die nicht auf den Aufbau einer von weniger Mächtigen kontrollierten Zensurinfrastruktur hinausläuft. Denn die Variante gibt es nicht. Erstens kann man kein immanent dezentrales Netzwerk zentral auf alles, was jemals geschaffen wurde, kontrollieren. Und zweitens wäre schon der Versuch, es doch zu tun, ein schwerwiegender Eingriff in die Menschenrechte.

    Der Eingriff hängt dabei nicht davon ab, was irgendwer irgendwann einmal im Gesetzgebungsprozess gemeint hat, sondern davon, was möglich ist. Bei Fragen zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Affen an der Schreibmaschine.

  4. @vonfernseher
    Wer hat Ihrer Meinung nach Interesse an Zensur im Netz (innerhalb der EU)? Kann man damit Geld verdienen? Wenn ja, wie funktioniert das? Wenn nein, was ist das Motiv derjenigen, die Ihrer Menung nach eine Zensurinfrastruktur aufbauen wollen? Warum treten ausgerechnet Zeitungsverlage dafür ein?

  5. Einer der intelligentesten Beiträge zum Thema, die ich bisher gelesen habe. Vielen Dank dafür, Herr Michal.

  6. Das momentane Content-ID System ist massiv fehlerhaft. Da werden Dinge, die eindeutig unters Zitatrecht fallen, einfach geclaimt.
    Dann bekommt der Urheber des Zitats die kompletten Werbeeinnahmen des Videos, auch wenn es sich um einen 5-Sekunden-Schnipsel in einem 20-Minuten-Video handelte.

    Ich sehe das Motiv hinter dem Gesetz. Allerdings verleiht YouTube auch Filme, warum sollten sie also hohe Lizenzgebühren zahlen, die dann jedem den Upload von einem solchen Film erlauben würde?
    Mal abgesehen davon glaube ich, dass gerade die Filmindustrie das nicht möchte.

    Dazu kommt noch, dass eigentlich jeder ein Urheber ist. Jeder, der schon einmal etwas geschrieben hat oder ein Foto gemacht hat. Wie das da mit der Lizenzierung gehen soll, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.

    Außerdem gibt das Gesetz die gesamte Macht, was die Preise der Lizenzen angeht an GEMA und Co. Das kann ja wohl auch nicht gehen.
    Das Ganze ist einfach ein Rachefeldzug gegen Youtube und Facebook.
    Dass dabei auch kleinere Start-ups und Webseiten geopfert werden, ist eben Kollateralschaden.

  7. Lena schrieb:

    „Dazu kommt noch, dass eigentlich jeder ein Urheber ist. Jeder, der schon einmal etwas geschrieben hat oder ein Foto gemacht hat. Wie das da mit der Lizenzierung gehen soll, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.“

    Genau darauf geht das neue Gesetz überhaupt nicht ein! Ich behaupte, dass heute weit mehr selbst geschaffene Inhalte von den Usern im Netz kursieren als solche von etablieren, an Verwertungsgesellschaften gebundenen Künstlern und Autoren.

    Was ist mit alledem? Wird das nicht mehr uploadbar sein, weil es keinen Lizenzhaken in einer Rechtedatenbank gibt?

  8. @Emma Lu
    Wie ich bereits schrieb, ist das völlig unerheblich. Das Ergebnis hängt von den Tatsachen und nicht von Wünschen ab. Und tatsächlich werden es sich nur wenige sehr große Betreiber leisten können, eine dementsprechende Infrastruktur aufzubauen, die das Restrisiko kalkulierbar hält.

    Kleinere Betreiber (von Netzwerken, Foren, Wissensdatenbanken oder auch dieses Blog hier) werden sich entweder bei den großen in deren Infrastruktur einkaufen müssen oder, sollte z.B. die Wirtschaftskraft dafür nicht reichen, alle Elemente der freien Interaktion abschaffen. (Und ja, es gibt noch die Möglichkeit, die Augen zu verschließen und zu hoffen, dass nichts geschieht; aber von irgendwas müssen Anwälte ja auch leben.)

    Sollten die Artikel 15 (11) und 17 (13) in nationales Recht umgesetzt werden, wird es ein Klasseninternet geben: Ein zentralisierter Teil großer Anbieter, die die Nutzer gängeln können, wie es Ihnen passt, und ein Web 1.0 für alle anderen. Ach, und hoffentlich natürlich den Rest des weltweiten Netzes, wo den chinesischen, europäischen, russischen u.w. Regulierern der rechtliche Zugriff fehlt.

  9. „Dazu kommt noch, dass eigentlich jeder ein Urheber ist. Jeder, der schon einmal etwas geschrieben hat oder ein Foto gemacht hat. Wie das da mit der Lizenzierung gehen soll, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.“

    Jepp, das stößt mir auch weiterhin sehr auf und scheint neben den ganzen anderen Schauplätzen der Debatte zu sehr im Hintertreffen zu sein. Also die Frage: Was ist mit den Künstlern, die sich nicht durch Verwertergesellschaften vertreten lassen möchten?
    Wie soll da etwas mit Privatleuten ausgehandelt werden, was einer Lizenz entspräche?

    Da habe ich leider nichts zu gefunden. Das aber betrifft enorm viele Menschen bzw. Kreative (ohne jetzt genbaue Zahlen parat zu haben). Solche, die sich eben nicht den Nutzungsgesellschaften angeschlossen haben und das auch vielleicht nicht wollen. Warten nun die Verwerter darauf, dass die auch noch in ihre Arme laufen? Wird das unterstützt, werden sie dorthin getrieben?

    Man wird sehen.

    Und PS:
    Ja, guter Artikel! Man muss erst mal auseinander bekommen, wie viele unterschiedliche Interessensgruppen hier mit einander fechten.

  10. hallo,

    du erklärst nicht wirklich, warum die „pflicht zur lizensierung“ überhaupt ein problem sein soll.

    bei werken der musik ergibt sie sich indirekt schon fast aus der gema-vermutung. da müsste man also im deutschen recht nur wenig ändern.

    warum soll denn youtube überhaupt inhalte verbreiten dürfen, von denen sie selbst nicht wissen, von wem diese inhalte sind?
    denn dann kann man ja auch nicht prüfen, ob sie zurecht verbreitet werden.

    das einzige, was ich ein bisschen schwierig daran finde ist, dass urheber, die gerne anonym bleiben möchten, dies so nicht mehr können (und dann eben auch bei bild, film, und text)

    im gegensatz zu artikel 11 und artikel 18 halte ich eine lizensierungspflicht für problemlos.

    sie würde im übrigen bei musik und filmen (beim diensteanbeiter youtube) nur zu einer gleichstellung von „kleinen“ urhebern, die nicht mitglied einer verwertungsgesellschaft sind, führen. denn youtube hat seit jahren verträge mit verwertungsgesellschaften, vergütet die urheber solcher werke auf diesem wege (und benutzt dazu im übrigen auch schon upload filter) und es gibt keinen grund, warum der gesetzgeber nicht youtube dazu zwingen sollte, mit lieschen müller auch eine solche vereinbarung zu treffen.

  11. ach so: bin übrigens ganz bei dir, was das „fehlen einer allianz zwischen urhebern und nutzern“ angeht. das ist für mich seit vielen jahren in der diskussion des pudels kern.

    hier wie anderswo gilt eben, wenn man sich um seine eigenen interessen nicht kümmert, dann tut es jemand anders.

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